Geschäftsstelle des
Reformierten Bundes
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Aktuelle Termine
27.09.2023-15.07.2024, Hamburg-Altona
Eine Sonderausstellung spannt einen Bogen vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart und zeigt, dass die Geschichte der Glaubensfreiheit eine Geschichte über Freiheiten und Grenzen ist. Auch unsere reformierte Gemeinde konnte bekanntlich ab 1602 in Altona siedeln und eine Kirche an der Großen Freiheit errichten. Die Ausstellung erzählt Altonas Glaubens- und Freiheitsgeschichte und führt die religiöse Vielfalt damals wie heute vor Augen. Einen lebendigen Dialog zwischen Vergangenheit und Gegenwart soll die Ausstellung ermöglichen, denn auch heute muss um Freiheiten gerungen werden. Weltweit ist die Freiheit zu glauben - oder nicht zu glauben - ein Vorrecht weniger.
Schon im Oktober 2020 stand die Ausstellung auf der Agenda. Dann kam die Pandemie und hat die Ausstellung ausgebremst. Jetzt endlich ist sie erneut zugänglich. Damals hat Kuratorin Dr. Hirsch über ein halbes Jahr den Kontakt zu unserer Gemeinde gepflegt. Im gemeinsamen Gespräch haben wir die reformierte Gemeindegeschichte erforscht und Exponate für die Ausstellung ausgewählt. So stellten wir dem Altonaer Museum alte Abendmahlskelche, eine alte französische Bibel und ein französisches Gesangbuch als Leihgaben zur Verfügung. Diese Exponate werden gleich im Eingangsteil der Ausstellung zu sehen sein... neben jüdischen, katholischen und mennonitischen Leihgaben. Außerdem sind Videoclips von Gemeindegliedern zum Thema „Glaubensfreiheit“ zu sehen. Und die Familiengeschichte der Familie Boué ist – exemplarisch für eine hugenottische Flüchtlingsfamilie – dokumentiert.
Eine unserer Leihgaben ist die silberne Abendmahlskanne, die von Johann Peter Menadier gespendet wurde (siehe Abbildung). Er ist der Erfinder der Altonaischen Kronessenz. In unserer Dauerausstellung – so schreibt Dr. Hirsch - findet sich folgender Text über ihn:
Nach der Vertreibung der französischen Protestanten, der Hugenotten, aus Frankreich bildete sich ab 1685 auch in Altona eine franzö- sisch-reformierte Gemeinde. Der Hugenotte Johann Peter Menadier (1735–1797) emigrierte nach Altona und verkaufte eine von ihm seit 1773 hergestellte Gesundheitsessenz, die „Essentia Coronata“. Ab 1796 ist das Mittel als „Keisserliche privilegirt Altonatiche W. Krones- sents“ nachweisbar. In kleinen Glasflaschen wurde die Kräutertinktur als „Wundermedizin“ gegen eine Vielzahl von Erkrankungen verkauft und weltweit verbreitet. Nach Menadiers Tod führte seine Witwe Anna Cecilia geb. Sparka die Geschäfte weiter. Die Firma „J. P. Menadier Wwe & Sohn“ wurde 1951 von der Firma Asche & Co. AG übernommen, die seit 1972 zur Schering AG gehört.
Die Orientierung am gerechten Frieden verlangt erst recht in Zeiten von Terror und Krieg, rechtsstaatliche Normen einzuhalten und völkerrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Leitsatz VIII der Friedenserklärung des Reformierten Bundes
Die Kompetenz zu widerständiger Besonnenheit schließt u.E. einen „Kampf gegen den Terrorismus“ keineswegs aus. Allerdings kann es dabei nicht um einen ‚Krieg gegen den Terrorismus‘ gehen, sondern um nationale bzw. internationale Verbrechensbekämpfung mit rechtsstaatlichen Mitteln. Dies zu betonen ist uns wichtig, da die Gefahr besteht, den Rechtsstaat (und mit ihm etwa die individuellen Freiheitsrechte) bzw. das Völkerrecht gegen die Terrorabwehr auszuspielen und zugunsten derselben zu opfern.
Was das Völkerrecht betrifft, so gehörte in der Zeit des ‚Kalten Krieges‘ die Blockade im UN-Sicherheitsrat durch das Vetorecht der Großmächte mehr oder minder zu den „Existenzbedingungen der UN“ (Wolfgang Lienemann). Die Handlungsfähigkeit der UN war durch dieses völkerrechtliche Vetorecht jedoch immer wieder eingeschränkt. Nach dem Ende des Systemkonflikts zwischen Ost und West haben sich ähnliche Mechanismen ausgeprägt, die insbesondere die Erteilung von UN-Mandaten zur Friedenssicherung blockieren. Die weitgehenden rechtlichen Kompetenzen zur Intervention kommen dadurch nicht zum Zuge. Die unmittelbaren Opfer können nicht geschützt werden, wie der Kosovo und der Syrien-Konflikt zeigen. Darum sind alternative Möglichkeiten für Friedenseinsätze wichtig.11
Wir befürworten ausdrücklich die Leitidee eines „gerechten Friedens durch Recht“, wie sie die EKD-Friedensdenkschrift von 2007 entfaltet hat.12 Die Denkschrift setzt auf eine rechtsverbindliche, internationale Friedensordnung, die dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet ist. Sie betont die Grenzen des rechtserhaltenden Gebrauchs militärischer Gewalt und bindet die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien. In dieser Leitidee des „gerechten Friedens durch Recht“ sehen wir eine angemessene Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe, „in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maße menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen“ (Barmen V).
Im Zusammenhang der völkerrechtlichen Blockade ist auch der Umstand zu nennen, dass weder die USA noch Russland als Mitgliederstaaten dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag beigetreten sind und dessen Autorität und Vollmacht somit nicht anerkennen. Russland hat jüngst seine Unterschrift unter dem Statut des ICC zurückgezogen. Auch China und Indien lehnen die Idee eines Internationalen Strafgerichts ab, das als überstaatliche Instanz gegründet wurde, um weltweit Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts und eine internationale Strafjustiz sind jedoch unverzichtbar, damit die Verantwortlichen für Völkermord, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg nicht ungestraft davonkommen.
Wenn mit den Mitteln des internationalen Strafrechts effektiv gegen hartnäckige und brutale Menschenrechtsverletzungen vorgegangen werden soll, dann kann dies nur überzeugend geschehen, wenn alle Staaten diese übergeordnete Justiz zuverlässig anerkennen. Biblischtheologisch steht uns die zeitkritische Vision des Propheten Jesaja vor Augen, der die Völker zum Zion kommen sieht, um dort rechtliche Weisung (nach Art eines Schiedsgerichts) zu erhalten: „Und Gott wird Recht sprechen zwischen den fremden Völkern und richten zwischen vielen Völkern. Dann werden sie ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Lanzen zu Winzermessern umschmieden. Kein fremdes Volk wird mehr gegen ein anderes sein Schwert erheben, und niemand wird mehr Kriegshandwerk lernen.“ (Jes 2,4)
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Leitsatz VIII des „Zwischenrufs“ spricht unter dem Stichwort „gerechter Friede“ eine weltpolitische Frage von enormer Tragweite an. Allein die Definition ist nicht unkompliziert und wird auch von Kirchen stark diskutiert.
Bilder bieten einen möglichen Einstieg für ein so komplexes Thema wie Frieden und Gerechtigkeit.
Die Thematik des „just peace“ wird in biblischen Texten nicht unmittelbar thematisiert. Wohl aber gibt es Texte, die zu einer Diskussion der Frage anregen, wie Gerechtigkeit und Friede einander bedingen.
Neben einer biblischen Annäherung an die Thematik gibt es auch Texte oder Textausschnitte aus Reden, die sich für eine Diskussion mit Gemeindegruppen eignen.
Der Reformierte Bund hat 2017 einen Zwischenruf zur Friedensverantwortung der Kirche veröffentlicht. Frieden sehen wir als zentrale Verheißung unserer Kirche. Am Frieden wollen wir kontinuierlich arbeiten.