Investitionen in Klimaneutralität

EKiBa plant im Haushalt Maßnahmen zu einer verbesserten Umweltbilanz


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Kirchengemeinden bekommen mehr Geld. Auch für Innovationen stehen Mittel zur Verfügung. Wegen sinkender Kirchensteuereinnahmen muss die Landeskirche aber mit Rücklagen ausgleichen.

Während ihrer Herbsttagung verabschiedete die Landessynode den Doppelhaushalt 2024/25. Insgesamt rechnet die Landeskirche mit rund 366 Millionen Euro aus Kirchensteuermitteln in 2024 und 378 Millionen Euro in 2025.

Der neue Haushaltsplan sieht vor, die Zuweisungen an die Kirchengemeinden um drei Prozent zu erhöhen, um insbesondere Inflationen und Personalkostensteigerungen zu kompensieren.

Zusätzliche Mittel gibt es im kommenden Doppelhaushalt außerdem für die Verwirklichung von Innovationen. Insgesamt 1,2 Millionen Euro pro Jahr werden hierfür bereitgestellt. „Hierbei geht es vor allem darum, neue Formen zu fördern, die Botschaft des Evangeliums zu vermitteln.“, erläutert Finanzreferent Martin Wollinsky.

Außerdem sieht der Haushaltsplan rund 1 Mio. Euro für die energetische Verbesserungen von Gebäuden bzw. für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbilanz vor.

Um den Haushalt trotz der geringeren Kirchensteuereinnahmen in den kommenden beiden Jahren auszugleichen, werden im Jahr 2024 rund 12 Millionen Euro, im Jahr 2025 rund 10 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen. Die Berechnungen bis 2032 zeigen, „dass ohne weitere Maßnahmen in den Folgejahren kein ausgeglichener Haushalt mehr möglich ist“, stellte Wollinsky fest.

Die Landessynode hat außerdem eine Photovoltaik-Offensive auf kirchlichen Gebäuden beschlossen. Mit der Entscheidung, bis 2040 klimaneutral zu sein, hat die Landessynode bereits auf der Frühjahrssynode 2023 der Landeskirche einen gesetzlichen Rahmen für ihren Beitrag zum Klimaschutz gegeben. Ein wichtiger Baustein in Richtung Klimaneutralität ist die Ausstattung aller dafür geeigneten Dächer kirchlicher Gebäude mit einer Photovoltaikanlage. Die Umsetzung der Photovoltaik-Offensive soll 2024 beginnen. Hierfür gründet die Landeskirche eine kircheneigene Betriebs-GmbH, die einen Dienstleitungsvertrag mit dem kirchlichen Energieunternehmen KSE schließt, welche die Anlagen plant, installiert und auch betreibt. Die Kirchengemeinden können ihre Dächer für die PV-Anlage an die landeskirchliche GmbH verpachten. Dieses Modell soll Kirchengemeinden bei der Umsetzung der Offensive finanziell und organisatorisch entlasten. 


Quelle: EKiBa