Johannes a Lasco Bibliothek: Landgericht setzt Kündigungsverfahren gegen Schulz vorerst aus

Oberstes kirchliches Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche der Union (UEK) muss zunächst über Kündigungen der Stiftungsaufsicht entscheiden

Den Prozess um die Kündigung des Direktors der Johannes a Lasco Bibliothek Emden, Walter Schulz, hat das Landgericht Aurich am 17. August vorerst ausgesetzt, meldete der epd Niedersachsen.

Weiter in der epd-Meldung >>>


bs, 19. August 2010
Wissenschaftsbetrieb, Bibliothek und kulturelle Veranstaltungen werden weitergeführt

Die Kirchenleitung der Evangelisch-reformierten Kirche hat mit Wirkung zum 1. September 2008 Herrn Dr. Walter Schulz als Vorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek Große Kirche Emden abberufen. Die Evangelisch-reformierte Kirche begründet die Abberufung von Dr. Schulz mit der wirtschaftlichen Situation der Stiftung.
Kirchenpräsident Jann Schmidt dankt EKD und ihren Gliedkirchen

In Emden ist heute die Johannes a Lasco Bibliothek feierlich wieder eröffnet worden. Die Spezialbibliothek für den reformierten Protestantismus, die aufgrund finanzieller Turbulenzen über ein Jahr geschlossen war, hatte bereits am 1. Februar 2010 ihren wissenschaftlichen Betrieb wiederaufgenommen. - Bericht, Fotos, Texte auf reformiert-info

Die Große Strafkammer am Landgericht Aurich habe am Dienstag (13. Oktober 2009) den früheren Leiter der Johannes-a-Lasco-Bibliothek in Emden, Walter Schulz, wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt, meldet die Ostfriesen Zeitung online am 13. Oktober 2009. Richter Schröder betonte in seiner Urteilsbegründung, dass Schulz sich nicht persönlich bereichert und aus idealistischen Motiven gehandelt habe, so der Anzeiger für Harlingerland am 14. Oktober.
Vizepräsident Weusmann: Ein Signal für die Zukunft der Emder Einrichtung

In einem Nachtragshaushalt stellt die Evangelisch-reformierte Kirche eine Million der Stiftung der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden zur Verfügung. Das hat die Gesamtsynode auf ihrer Sondersitzung am 5. März 2009 in Emden bei zwei Gegenstimmen entschieden. Möglich wird diese Zahlung durch höhere Kirchensteuereinnahmen, die ab dem Jahr 2009 zu erwarten sind.