'Keine religiöse Rechtfertigung für Hassverbrechen'

Stellungnahme des Rates EKS und der Schweizer Bischofskonferenz


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Der Rat EKS und die Schweizer Bischofskonferenz SBK verurteilen den gewalttätigen Angriff auf ein Mitglied der jüdischen Religionsgemeinschaft vom 2. März 2024 in Zürich. In einem Statement bekräftigen sie ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

"Die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz haben das Recht, sich sicher und unbehelligt zu fühlen. Diese Attacke ist ein antisemitisches Hassverbrechen, das sich als neue Eskalationsstufe in den antisemitischen Trend der letzten Monate einreiht. Wir begrüssen ausdrücklich, dass sich die Vereinigung der islamischen Organisation in Zürich (Vioz) in aller Deutlichkeit von den religiösen Tatmotiven distanziert hat. Es gibt keine religiöse Rechtfertigung für Hassverbrechen.

Als Christinnen und Christen und als Bürgerinnen und Bürger distanzieren wir uns von extremistischen, fundamentalistischen und gewalttätigen Strömungen, die den religiösen Frieden und den toleranten Umgang mit Andersdenkenden unserer Gesellschaft bedrohen. Wir sind beunruhigt, dass Jugendliche in unserer Gesellschaft zu Hassrede und Mordversuchen angestiftet werden. Wir erwarten, dass die Untersuchung dieses Hassverbrechens die gesellschaftlichen Schwachstellen zeigt, die ein solches Verbrechen möglich gemacht haben.

Wir bekräftigen unseren Einsatz für den Dialog unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften und den religiösen Frieden in der Schweiz und setzen uns weiterhin für ein Zusammenleben ein, das von Respekt, Wertschätzung und Solidarität geprägt ist. Der Rat EKS und die SBK rufen alle Menschen dazu auf, sich dieser gemeinsamen Verantwortung anzuschliessen und gemeinsam gegen jegliche Form von Hass und Ausgrenzung einzutreten."


Quelle: EKS-EERS