Mittel aus Energiepreispauschale an Bedürftige

EKiBa: Landeskirche beschließt Weitergabe der Einnahmen


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Das Geld soll über die Beratungsstellen der Diakonie in Baden an Menschen gehen, die insbesondere die hohen Energiepreise nicht mehr bezahlen können.

Dem Beschluss zufolge wird beim Diakonischen Werk Baden ein Fonds eingerichtet, in den die Mittel fließen sollen. Es wird mit rund zwei Millionen Euro gerechnet. Dabei handelt es sich um den Kirchensteueranteil, der auf den staatlichen 300 Euro-Bonus je Begünstigten anfällt.

Landesbischöfin Heike Springhart sagt: „Als Kirche stehen wir an der Seite der Menschen, die sichtbar oder unsichtbar in Not geraten. Deswegen bin ich froh, dass wir eine solche Hilfe ganz konkret durch die Mittel aus der Energiepreispauschale leisten können.“

„Die Landeskirche ist in allen Regionen Badens vertreten“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Baden, Urs Keller. „Diese Präsenz können wir jetzt zum Wohle der Bedürftigen nutzen. Diakonie ist mit ihren Beratungsstellen so nah an den Menschen, wie es keine staatliche Institution sein kann. In der aktuellen Krise ein Pfund, das wir jetzt zum Wohle der Menschen nutzen.“

Die Evangelische Landeskirche in Baden schafft mit dem Fonds eine Überbrückungshilfe für Menschen mit akuten Energiekosten-Schulden. Er richtet sich an Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, die nicht von staatlichen Transferleistungen profitieren. Menschen, die durch die gestiegenen Energiepreise in Not zu geraten drohen. Antragsberechtigt sind alle Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Baden haben und aktuelle Nachzahlungen für Heizung oder Strom nicht bezahlen können.

Anträge können bei den Beratungsstellen der örtlichen Diakonischen Werke gestellt werden. Der Landesverband der badischen Diakonie entscheidet dann über die Vergabe.

„Wir werden vor allem schnell und unbürokratisch arbeiten“, sagt Vorstandsvorsitzender Keller. „Es geht darum, dass die Betroffenen unsere Hilfe dann bekommen, wenn sie gebraucht wird. An diesem Beispiel wird sich zeigen, wie handlungsfähig Kirche ist, wenn es darum geht, soziale Not abzuwenden.“

Hintergrund: Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz sieht u.a. die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und wird u.a. an Beschäftigte über die Arbeitgeber ausgezahlt. Die Energiepreispauschale ist sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Damit fällt auch Kirchensteuer an. Diese Einnahmen will die Evangelische Kirche in Baden nicht selbst nutzen, sondern mit dem Geld Bedürftige unterstützen.


Quelle: EKiBa