Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1484-1531)
Ulrich Zwingli wird am 1. Januar 1484 in Wildhaus (Kanton St. Gallen) als drittes von zehn Kindern einer angesehenen Bauernfamilie geboren. Mit Hilfe von Verwandten und Freunden der Familie kann der junge Zwingli in Wesen, Basel und Bern Schulen besuchen und anschliessend in Wien und Basel studieren. Von 1502 bis 1506 studiert Zwingli in Basel und promoviert zum Magister der freien Künste. Auf das Studium der Philosophie folgt ein kurzes Studium der Theologie.
1506 wird Zwingli zum Pfarrer von Glarus gewählt und zum Priester geweiht. Er führt dieses Amt in guter katholischer Tradition mit Messelesen, Prozessionen, Reliquienverehrung und Ablasswesen etwa zehn Jahre lang. Ab 1516 korrespondiert Zwingli mit Erasmus von Rotterdam. Seinen Schritt zum Humanismus, den er vor allem politisch und kirchenkritisch versteht, bezeichnet Zwingli später als einen ersten Schritt zur Reformation. 1516 nimmt Zwingli vorübergehend einen Ruf nach Einsiedeln an. Hier beginnt er konsequent biblisch zu predigen, d.h. er legt jeden Morgen vor der Messe einen Bibeltext öffentlich aus.
Im Jahr 1518 wird er als Leutpriester an das Zürcher Großmünster berufen. In seinen zwölf Zürcher Jahren widmet er sich der Entwicklung des Gottesdienstes - eines Gottesdienstes, der innerhalb wie außerhalb der Kirchenmauern stattfindet. Das ist für Zwingli eine Einheit: das Wort Gottes will nicht nur in einem privaten oder verinnerlichten Bereich, sondern in der Gesamtheit des Lebens zur Wirklichkeit werden; das ganze Leben soll Gottesdienst sein. Zwinglis Augenmerk ist in Zürich von Anfang an auf die Frage gerichtet, wie der Glaube Leben verändert. Dazu gehören für ihn in der Stadt z. B. Zinsnachlässe, bessere Entlohnung der Arbeiter oder die Armenfürsorge.
Ab Weihnachten 1523 beginnt in Zürich der Zusammenbruch des alten Kultes. Prozessionen und Wallfahrten hören auf, das Fasten wird nicht eingehalten. Nach Pfingsten 1524 werden alle Bilder aus den Kirchen entfernt. Im April 1525 legen Zwingli und seine Freunde dem Rat der Stadt eine neue Abendmahlsliturgie vor und verlangen die endgültige Abschaffung der Messe. Schon Gründonnerstag 1525 wird in Zürich das erste reformierte Abendmahl gefeiert.
Die folgenden Jahre bringen der Reformation in der Schweiz großen Zuwachs. Die weltweite Ausbreitung der schweizerischen Reformation nach Frankreich, den Niederlanden, Schottland und Ungarn nimmt erst später von Genf aus ihren Lauf, wird aber in den zwanziger Jahren in Zürich vorbereitet. Zwinglis Einflüsse sind bis Ostfriesland spürbar, insbesondere über Johannes a Lasco, der 1525 in Zürich von Zwingli auf die Bibel als alleinige Grundlage gewiesen wird.
Die Ausbreitung der Reformation in der Schweiz wird 1531 durch den zweiten Kappeler Krieg beendet. Letztlich wird durch die Folgen des Krieges die konfessionellen Spaltung der Schweiz festgeschrieben. Ulrich Zwingli, der nach altem Brauch als Feldprediger mit in den Krieg gezogen war, erlebt die vernichtende Niederlage der Zürcher nicht mehr. Er fällt mit 400 anderen treuen Anhängern der Reformation am 11. Oktober 1531. Nach den Worten Karl Barths lässt sich übrigens "Zwinglis ganzes Christentum zusammenfassen" in einem Satz seines Briefes am 16.6.1529 aus dem Lager bei Kappel: "Tut um Gottes willen etwas Tapferes!"
Neuer Vorsitzender des Rechtsausschusses der UEK
Arno Schilberg übernimmt 2008 den Vorsitz des Rechtsausschusses der Union Evangelischer Kirchen (UEK).
Dr. Arno Schilberg ist leitender Jurist der Lippischen Landeskirche und Mitglied im Rechtsausschuss der EKD. Der 1960 geborene Jurist ist Mitglied im Moderamen des Reformierten Bundes (Schatzmeister); tätig war er unter anderem im Kirchenrechtlichen Institut der EKD, sowie im Landeskirchenamt der Westfälischen Landeskirche.
Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) ist ein Zusammenschluss aus den Gliedkirchen der Arnoldshainer Konferenz und der Evangelischen Kirche der Union (EKU), mit dem Ziel, die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu fördern.
Laut ihrer Grundordnung sind sich die Mitgliedskirchen der UEK einig in dem Ziel, die Gemeinsamkeit in den wesentlichen Bereichen kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und damit die Einheit der EKD zu stärken.
Die Mitgliedskirchen sind:
Evangelische Landeskirche Anhalts
Evangelische Landeskirche in Baden
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
Bremische Evangelische Kirche (BEK)
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Lippische Landeskirche
Evangelische Kirche der Pfalz
Pommersche Evangelische Kirche
Evangelisch-reformierte Kirche
Evangelische Kirche im Rheinland
Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Evangelische Kirche von Westfalen
Mehr zur UEK auf der Homepage: www.uek-online.de
Barbara Schenck
Synodal-presbyteriales Prinzip - Gleichstellung der Ämter in der Kirche - freie Pfarrwahl - Gemeindeprinzip - eine Synode, kein Kirchenparlament: wichtige Akzente reformierten Kirchenrechts, dargestellt anhand eines Artikels von Arno Schilberg.