'Seelsorge auf Augenhöhe'

Herbstsynode Wuppertal beendet


Anke Borchardt (Cronenberg) © Kirchenkreis Wuppertal

Einen Schwerpunkt bildete in diesem Jahr das Thema 'Seelsorge'.

Die Herbstsynode 2018 hat nach einer Einführung in den Tagesordnungspunkt durch Anke Borchardt (Cronenberg) mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Gemeinden, die Assessor und Skriba entsenden, dafür auch in Zukunft eine Kompensation in Form einer Sonderumlage erhalten. Die Sonderumlage liegt maximal bei der Hälfte der Kosten eines Theologen im Angestelltenverhältnis.
Hintergrund: Die Herbstsynode 2014 hatte die "Entschädigung" der betroffenen Gemeinden für die Wahlämter Assessor und Skriba für vier Jahre befristet gefasst. Aus diesem Grund wurde auf der Herbstsynode 2018 neu berichtet und ein neuer Beschluss gefasst.

Die Kompensation war das Ergebnis einer Empfehlung von haupt- und ehrenamtlichen Vertretern aus Gemeinden und kreiskirchlichen Aufgabenbereichen. Die Begründung: Die Leitungsaufgaben, die Assessor und Skriba erfüllen, sind umfangreich und kommen sowohl den Gemeinden wie den kreiskirchlichen Aufgabengebieten zugute. Die entsendenden Gemeinden der betreffenden Amtsinhaber benötigen aber eine Kompensation, um die entstehende Lücke zu schließen.
Mit der Sonderumlage sollen die jeweils entsendenden Gemeinden die Möglichkeit haben, eine vor Ort passende Lösung für die Entlastung ihres Pfarrers zu finanzieren. So soll dauerhaft sichergestellt sein, dass die Wahlämter im Leitungsorgan des Kirchenkreises auch in Zukunft dauerhaft besetzt werden können.

Die Gemeinden berichten von unterschiedliche Lösungsmodellen: Eine eigenverantwortliche Gestaltung der Einzelgemeinden ist sinnvoll, weil so der optimale Einsatz an die Bedingungen vor Ort angepasst werden kann. So wurde in Langerfeld im pastoralen Dienst aufgestockt und in Ronsdorf der Stellenanteil in verschiedenen Tätigkeitsbereichen anteilig erhöht. Der Umfang der Kompensation reicht gerade aus und ist aus Sicht der beiden Gemeinden unbedingt erforderlich.

Es steht außer Frage, dass Assessor und Skriba mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft dem Kirchenkreis und damit der Gemeinschaft der Gemeinden zur Verfügung stehen. Die Begleitung von Gemeinden, die Umstrukturierung von Aufgabengebieten und die Begleitung von Leitungspersonen darf aber nicht zur Lasten der entsendeten Gemeinden gehen. Darum ist eine dauerhafte Lösung notwendig.
 


Quelle: ör-wj