Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1768 - 1834)
Über den Kirchenvater des 19. Jahrhunderts schreibt www.calvin.de: „Er prägte das 19. Jahrhundert der Theologie und öffnete den Weg in die Moderne: Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher wird als Sohn eines reformierten Feldpredigers geboren und erhält zunächst eine theologische Ausbildung im Pädagogium der Herrnhuter Brüdergemeine. Mit 18 Jahren distanziert er sich von dieser Form pietistischer Frömmigkeit und studiert Theologie in Halle. Danach ist Schleiermacher als Hauslehrer tätig und beschäftigt sich ausgiebig mit der Philosophie Immanuel Kants.
1799 veröffentlicht er "Über die Religion – Reden an die Gebildeten unter ihren Verächtern". Von 1810 bis zu seinem Tode 1834 ist Schleiermacher Theologieprofessor in Berlin. Sein Hauptwerk ist die "Glaubenslehre" (1830/31).
Der "Kirchenvater des 19. Jahrhunderts" will den christlichen Glauben mit der Innerlichkeit und Freiheit des Subjekts aussöhnen und erfüllen und somit die Religion auf das Gefühl "schlechthinniger" Abhängigkeit zurückführen. Für Schleiermacher gehört Religiosität genauso zum Menschen wie das rationale Denken und das moralische Handeln und ist somit beiden als gleichwertig zu betrachten. Schleiermacher gilt als Ahnherr der liberalen Theologie.“
Reformierter Prediger, Professor und „Anwalt der Union“
Schleiermacher stammte aus einem reformierten Elternhaus und blieb selbst Zeit seines Lebens als reformierter Theologe tätig. Er war:
- 1796 – 1802 reformierter Prediger an der Berliner Charité,
- 1802 – 1804 Pfarrer der reformierten Gemeinde in Stolp, Pommern,
- 1804 – 1806 außerordentlicher Professor und reformierter Universitätsprediger in Halle
- seit 1809 reformierter Prediger an der Dreifaltigkeitskirche und seit 1810 reformierter Professor an der neuen Universität in Berlin.
Als „ein entschiedener Anwalt der Union von lutherischen und reformierten Gemeinden“ (H.-J. Birkner) begrüßte Schleiermacher die im Reformationsjahr 1817 vollzogene Union in Preußen. Das hinderte ihn aber nicht daran, sich in seiner Reformationsrede an der Universität als jemand vorzustellen, „der mehr der Lehre Zwinglis als derjenigen Luthers verpflichtet sei“ (Rohls, s.u., 59). Die Union sollte die Differenzen zwischen lutherischen und reformierten Bekenntnissen nicht aufheben, wohl aber die kirchentrennende Bedeutung dieser Unterschiede. Mit dem in reformierter Tradition wurzelnden Zustimmung zu einem Bekenntnis unter Vorbehalt der besseren Einsicht in die Heilige Schrift unterschrieb Schleiermacher bei seiner Ordination das reformierte „Privatbekenntnis“ des Kurfürsten Sigismund (vgl. Rohls, 59).
Auch bei der Frage nach der Kirchenverfassung vertrat Schleiermacher eine reformierte Position, diesmal Calvin folgend: Er hielt die presbyterial-synodale Kirchenverfassung für die beste menschenmögliche Form von Kichenleitung (vgl. Rohls, 66-70).
Eine der klassisch reformierten Lehraussagen zur Erwählung / Prädestination betrachtete Schleiermacher kritisch, wog ab und behielt das Gute: Die doppelte Prädestination von Erwählung auf der einen und Verwerfung auf der anderen Seite, in deren Denken die „Uebersehenen oder Verworfenen dann auf ewig verdammt“ und „aller Seligkeit beraubt“ werden, lehnte Schleichermacher als „’horrible’ des kalvinischen Dekrets“ ab und verwandelte die Unterscheidung zwischen den gläubig und den ungläubig Sterbenden in den „Unterschied zwischen der frühen und der späten Aufnahme in das Reich Gottes, die auch postmortal erfolgen kann“ (Rohls, 74). Indem Schleichermacher „von Calvin den Gedanken der unbedingten göttlichen Vorherbestimmung übernahm, wurde die Annahme des Heilsuniversalismus zu der der Allerlösung radikalisiert.“ (Rohls, 75).
Als Resümee seiner Untersuchung räumt Rohls ein, Schleiermacher habe „den Gedanken der schlechthinnigen Abhängigkeit aller Dinge von Gott und von Gott als schlechthinniger Ursächlichkeit“ nicht direkt Zwingli oder Calvin entnommen, aber: „Schleiermachers Prädestinationslehre macht deutlich, worin sich reformiertes Erbe bereits im Ansatz seiner Dogmatik geltend macht. Der Gedanke der unbedingten göttlichen Vorherbestimmung, den er Calvin entlehnt, entspricht ja der Auffassung, dass das Wesen der Frömmigkeit darin besteht, dass wir uns unserer selbst als schlechthin abhängig bewusst sind, dass die Welt nur in der schlechthinnigen Abhängigkeit von Gott besteht und Gott die schlechthinnige Ursächlichkeit ist, auf die das schlechthinnige Abhängigkeitsgefühl zurückweist.“ (76)
Literatur:
- Hans-Joachim Birkner, Friedrich Schleiermacher (1768 – 1834), in: Theologen des Protestantismus im 19. und 20. Jahrhundert I, hrsg. von Martin Greschat, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1978, 9-21.
- Jan Rohls, Schleiermachers reformiertes Erbe, in: Reformierte Retrospektiven, hrsg. von Harm Klueting, Jan Rohls (Emder Beiträge zum reformierten Protestantismus 4), Wuppertal 2001, 53 – 77.
Calvin und die Frage nach dem Eigentum
Die Gaben Gottes „frei und gütig“ mit anderen teilen
Darf ein Christ privates Eigentum besitzen?
Was antwortet Calvin auf diese urchristliche Frage?
Wie Luther und die lutherischen Bekenntnisse (CA Art. XVI und Konkordienformel Art. 12-13) hat auch Calvin (1509-1564) (und die ref. Bekenntnisschriften) es für ein natürliches Recht des Menschen gehalten, Eigentum zu besitzen. So wendet sich Calvin etwa in der Auslegung von Apg. 4,34 gegen die Meinung der Wiedertäufer, die aus der Haltung der Urgemeinde die »wahnsinnige Folgerung ziehen, daß Privatbesitz unter Christen unerlaubt sei«. Vielmehr ist das Eigentum ein »durch Gottes Güte und zu unserem Besten« gegebenes Leben, über das der Mensch einmal Rechenschaft ablegen muß. Deshalb warnt Calvin vor sinnlosem Luxus. Er ist freilich nicht der Meinung, »daß man das äußere Gut nur insoweit gebrauchen dürfe, als es die unbedingte Notwendigkeit erfordert«. Die Güter der Erde sind vielmehr auch zur Freude gegeben. So lehnt Calvin jede unnatürliche Engherzigkeit ab – aber zugleich mahnt er zu »Enthaltsamkeit, Nüchternheit, Mäßigkeit und Selbstbescheidung« im Gebrauch des Eigentums und warnt vor »stolzem Überfluß, Prahlerei und eitlem Wesen«. Vor allem aber gilt, daß jede Verwendung unserer Güter in der Liebe geschehen muß, daß man die Gaben Gottes »frei und gütig« mit anderen teilt, ja das »Eigene dem Nächsten unterordnet« und des Nächsten Nutzen fördert. Das Almosen als verdienstliche Leistung und den Bettel hat Calvin ebenso abgelehnt wie Luther. Statt dessen hat er in den reformierten Kirchen durch das Amt der Diakonen für die Durchführung einer geordneten Armenpflege gesorgt.
Die irdischen Güter sind uns dazu gegeben, daß wir daraus den Schöpfer erkennen und seine Freundlichkeit mit Danksagung beantworten. Der Gläubige darf im irdischen Besitz den Segen Gottes erkennen und soll sich durch ihn anleiten lassen, freudiger dem himmlischen Erbe zuzueilen. Er soll sich aber nicht durch ihn in das Erdenwesen verstricken lassen. Deshalb mahnt Calvin zu einer bescheidenen Lebensführung, »daß wir unseren Verhältnissen entsprechend von unserer Hände Arbeit leben«. Das Beispiel Abrahams zeigt, daß man nicht alles eigene Gut wegwerfen muß, um Gott nachfolgen zu können. Die Armut kann dem Menschen mehr Hindernis auf dem Weg zum Himmelreich bereiten als der Reichtum (Calvin zu 1. Mose 13,1). Und wenn den Frommen nicht immer irdisches Glück zuteil wird, so sollen sie daraus erkennen, daß der Segen Gottes deshalb ausgeblieben ist, »weil sie ihn durch eigene Schuld abgewehrt« haben (zu Psalm 128,2-3). So wird der irdische Segen zu einer Bestätigung der Erwählung Gottes, sein Fehlen zu einem Anlaß, seiner eigenen Fehler eingedenk zu werden. Aber während Calvin (Institutio III 24,4-5) ausdrücklich betont, daß wir die Gewißheit unserer Erwählung nicht in uns selbst, sondern nur in Christus finden können, ist im späteren Calvinismus manchmal die Meinung entstanden, der Christ könne aus dem äußeren Erfolg seiner Erwählung gewiß werden.
Aus: Hanns Meyer, Artikel »Eigentum im AT, NT, bei den Kirchenvätern, Luther und Calvin«, in: Evangelisches Soziallexikon, hrsg. v. Friedrich Karrenberg, Stuttgart 1954, S. 279f.
Dürfen sich Millionäre als besonders Auserwählte Gottes fühlen - und sich dabei auf Calvin berufen?
Die Postkarte 'Kapitalismus' als PDF
Miteinander statt Konkurrenzdenken, soziale statt individualistische Humanität, die Fremden als Geschwister zu erkennen, fordert Calvin.
Matthias Freudenberg nimmt in seinem Themenpapier zu den Vorurteilen gegenüber Calvins Gedanken Stellung.
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