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(1818 - 1898)
Im Februar 1863 wurde in Genf ein „Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege“ gegründet, um Henry Dunants Ideen zur Versorgung von Kriegsverletzten umzusetzen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörte Louis Appia, ein reformierter Pfarrerssohn aus Frankfurt/M.
Bendix Balke, Pfarrer der Französisch-reformierte Gemeinde Frankfurt/M., erzählt von dem Sohn eines seiner Vorgängers:
Louis Paul Amédée Appia wurde am 13. Oktober 1818 in Hanau geboren. Schon in seinem ersten Lebensjahr zog seine Familie nach Frankfurt am Main. Sein Vater Paul Appia war Pfarrer und übernahm 1819 die Pfarrstelle der französisch-reformierten Gemeinde in Frankfurt. Kindheit und Jugend in diesem Frankfurter Pfarrhaus blieben für das weitere Leben von Louis Appia prägend.
Sein humanitäres Engagement hat tiefe religiöse Wurzeln. In seinen Publikationen machte er immer wieder deutlich, dass sein evangelisch-reformierter Glaube, angeregt von der damaligen Erweckungsbewegung, den Hintergrund für seinen rastlosen Einsatz für Kriegsverletzte darstellte. Sein Leben lang verstand er sich als Arzt, doch im Alter von 72 Jahren schloss er noch ein Theologiestudium in Paris ab. „Die Quelle meiner Erleuchtung war der Unterricht im Wort Gottes, als einziger unfehlbarer Offenbarung. Ich finde dort alles, was ich brauche, um mich aufzuklären über die Bedingungen des Heils“ schrieb er in einem Lebensrückblick 1897. Gelebte Nächstenliebe als Kern des Christentums, wie es Louis Appia als Grundüberzeugung mit den anderen, ebenfalls vom Calvinismus geprägten Vätern des Roten Kreuzes teilte, verbanden sie mit großer Toleranz gegenüber anderen Glaubensformen: So billigten sie bereits 1876 die Verwendung des Roten Halbmondes als muslimisches Äquivalent zum Roten Kreuz.
Louis Appia wuchs in zwei Sprachen und in Beziehung zu drei Kulturräumen auf: Sein Vater stammte aus Torre Pellice in Norditalien. Er gehörte zu den Waldensern, einer vorreformatorischen Kirche aus dem 12. Jahrhundert, die zahlreiche Verfolgungen nur in zwei Alpentälern überleben konnte. Zum Theologiestudium kam Paul Appia nach Genf und heiratete dort Charlotte Develey, die aus christlicher Frömmigkeit heraus mit großer Hingabe Arme und Kranke versorgte. In der Familie und in der Gemeinde sprach Louis Appia Französisch, in der Schule und mit Freunden Deutsch. Die zweisprachige Erziehung trug sicherlich dazu bei, dass er bald auch Englisch und Italienisch fließend beherrschte und bis ins hohe Lebensalter Sprachen wie Japanisch und Chinesisch lernte, um besser zum Aufbau der entstehenden nationalen Rotkreuz-Gesellschaften beitragen zu können.
Louis Appia begegnete von klein auf herausragenden Gestalten aus Wirtschaft, Politik und Kultur, die sich zur Französisch-reformierten Gemeinde in Frankfurt zählten. Die Gemeinde bestand aus Nachkommen von wallonischen und französischen Glaubensflüchtlingen, die als Kaufleute, Bankiers, Künstler und Gelehrte oft großen Erfolg hatten. Diplomaten der in Frankfurt residierenden Bundesversammlung des Deutschen Bundes gehörten zu den regelmäßigen Besuchern der Gottesdienste. Der Komponist Felix Mendelssohn Bartholdy wurde von Pfarrer Appia mit der Tochter eines früheren Pfarrers der Gemeinde getraut. In dieser illustren Umgebung erwarb Louis große Sicherheit im Umgang mit bekannten Persönlichkeiten, was ihm seine späteren Verhandlungen für das Rote Kreuz erleichterte.
Louis Appia schloss das Gymnasium Francofurtanum (damals Frankfurts einziges Gymnasium) mit dem Abitur ab und ging im Alter von 18 Jahren nach Genf, um dort die Hochschulreife zu erlangen. Zwei Jahre später begann er an der Universität in Bonn und Heidelberg ein Medizinstudium und promovierte 1842, um anschließend als Arzt nach Frankfurt zurückzukehren. Als politisch aufgeweckter Mensch hatte er sich in Heidelberg einer Studentenverbindung angeschlossen, die Demokratie und nationale Erneuerung forderte.
Die Unruhen in der Schweiz 1847 veranlassten Louis Appia nach Genf zu reisen. Ein Jahr später half er, Verwundete bei den Auseinandersetzungen der Februarrevolution in Paris und der Märzrevolution in Frankfurt zu versorgen. Da neben der Medizin auch militärische Auseinandersetzungen eine große Faszination auf ihn ausübten, galt sein spezielles Interesse fortan der Militärmedizin und der Verbesserung der Versorgung von Kriegsopfern.
Aus seinen Erfahrungen mit Schlachtfeldern entwickelte er unter anderem ein Gerät zur Ruhigstellung eines gebrochenen Arms oder Beines während des Transports. Darüber hinaus verfasste er Abhandlungen über die chirurgische Versorgung von Kriegsverletzungen.
1849, nach dem Tod des Vaters und nach der politischen Restauration, verließ Louis Appia mit seiner Mutter und anderen Verwandten Deutschland und ließ sich als praktischer Arzt und Militärarzt in Genf nieder, wo er später die Schweizer Staatsbürgerschaft annahm. 1853 heiratete er Anne Caroline Lassere und hatte mit ihr zwei Söhne und zwei Töchter. Sein Sohn Adolphe Appia wurde später als Architekt und Bühnenbildner bekannt.
In dem Arzt Theodor Maunoir fand Louis Appia in den ersten Genfer Jahren einen Mentor und väterlicher Freund. Sie verband die gleiche Sorge um die „modernen“ Formen der Kriegsführung (Krimkrieg 1853-56 mit hunderttausenden Verletzten und Toten), denen das überkommene Lazarettwesen nicht gewachsen war. Die Briefe seines Bruders Georg, der Pfarrer in Italien wurde, ließen Louis Appia 1859 im italienischen Befreiungskrieg ärztliche Hilfe leisten, so auch in der Schlacht von Solferino, deren Zeuge ebenfalls der zufällig anwesende Genfer Kaufmann Henry Dunant wurde. Dessen drei Jahre später erschienener Erlebnisbericht "Eine Erinnerung an Solferino" wurde zum Appell für die Pflege der Verwundeten und löste eine weltweite Bewegung aus.
Louis Appia und Henry Dunant gründeten, zusammen mit dem Rechtsanwalt Gustav Moynier, dem General Wilhelm Dufour und dem erwähnten Arzt Theodor Maunoir im Frühjahr 1863 das „Fünfer-Komitee“, den Vorläufer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.
Appia setzte sich bei der ersten Genfer Konferenz dafür ein, dass Mediziner und Pflegepersonal durch ein weißes Armband für alle Kriegsbeteiligte geschützt wurden. Historisch nicht eindeutig belegbar bleibt, ob nun Louis Appia oder General Dufour vorschlugen, das Rote Kreuz als Umkehrung der Schweizer Landesflagge zum Erkennungszeichen der neuen Bewegung zu machen.
Auf jeden Fall war Louis Appia der erste, der dieses Abzeichen trug: Im deutsch-dänischen Krieg von 1864 war Appia als Beobachter des Komitees auf Seiten von Preußen tätig, so wie sein niederländischer Kollege van de Velde auf dänischer Seite. Er brachte den Generälen und Offizieren die Beschlüsse der ersten Genfer Konferenz näher und leistete praktische ärztliche Hilfe. Seine Erfahrungen schrieb er in einem umfangreichen Bericht nieder. Noch im gleichen Jahr entstand die erste Genfer Konvention, der Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts.
Zwei Jahre später, im Juni 1866, engagierte Appia sich erneut ohne Rücksicht auf die eigene Person im Rahmen der italienischen Befreiungskriege und behandelte auch Anführer Garibaldi nach einer Beinverletzung.
Ebenso war Appia im deutsch-französischen Krieg 1870/71 unter dem Schutz der Rotkreuz-Armbinde tätig. Nach dem Ausschluss Dunants 1867 wurde Appia bis 1870 sein Nachfolger als Sekretär des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Er war ein unermüdlicher Förderer und Propagandist der Idee des Roten Kreuzes. Im Oktober 1872 reiste er nach Ägypten und verhandelte mit dem ägyptischen Vizekönig Ismail Pascha, um die Gründung einer ersten außereuropäischen Rotkreuz-Organisation zu ermöglichen. Er unterstützte darüber hinaus Clara Barton brieflich beim Aufbau des US-amerikanischen Roten Kreuzes.
Louis Appia verfasste zahlreiche Publikationen. Auf vielen Konferenzen engagierte er sich für die Prinzipien des Roten Kreuzes und verhalf ihnen zum Durchbruch. Appia trat dafür ein, dass über den Einsatz im Krieg hinaus die nationalen Hilfsgesellschaften bei Naturkatastrophen und Epidemien Beistand leisten sollten. In Kriegszeiten erwartete er vom Roten Kreuz auch Hilfe bei der Versorgung von Flüchtlingen und Gefangenen. Der sonst so ruhige und zurückhaltende Appia konnte bei diesen Themen leidenschaftliches Engagement zeigen, womit er auch im Leitungskreis des Roten Kreuzes manchmal aneckte.
Bis 1892 nahm Louis Appia an den Rotkreuz-Konferenzen teil. Er starb am 1. März 1898 im Alter von fast 80 Jahren in Genf. In seiner Geburtsstadt Hanau und seinem Sterbeort Genf sind Straßen nach ihm benannt.
Gedenkstein an den Düppeler Schanzen (Schleswig) zur Erinnerung an Louis Appia und Charles van de Velde als erste IKRK-Beobachter 1864
Die 1789 erbaute Französisch-reformierte Kirche am Frankfurter Goetheplatz, 1944 zerstört.
Pfr. Bendix Balke, Französisch-reformierte Gemeinde Frankfurt/M., Januar 2014
Calvin und die Hexenverfolgung
von Achim Detmers
Praetorius war einer der ersten Kritiker der Hexenprozesse und soll sich in seinem Werk »Gründlicher Bericht Von Zauberey vnd Zauberern« »vehement gegen Calvins [..] Aufruf zur Verbrennung der Hexen« gewandt haben. (1) Diese Behauptung ist insofern von Bedeutung, als Pfarrer Praetorius zu den entschiedenen Anhängern Calvins zählte. Aus einem Vergleich der beiden können folglich wichtige Hinweise gezogen werden, wie Calvins Aussagen zur Hexenthematik einzuschätzen sind.
Betrachtet man die Behauptung genauer, Praetorius habe sich von Calvins Äußerungen distanziert, so begegnet hier gleich die erste Überraschung. Interessanterweise wird Calvin in dem genannten Werk des Praetorius von 1613 nur ein einziges Mal erwähnt – und zwar durchweg positiv. Praetorius beruft sich hier nämlich auf Calvins Auslegung von Gen 6,1f. Darin kritisiert Calvin die aberwitzige Auslegung ›gelehrter Männer‹, die in Gen 6 einen Beischlaf von Engeln mit Frauen hineinfantasieren. (2) Unter Berufung auf Calvin widerlegt Praetorius, dass Hexen mit dem Teufel Beischlaf haben können. Und zugleich kritisiert er (mit Calvin) Theologen, die solchen Vorstellungen Vorschub leisteten. Calvin ist für den reformierten Pfarrer Praetorius also eine Autorität, die er im Kampf gegen Hexenverfolgungen auf seiner Seite sieht. Kritik an anderslautenden Äußerungen Calvins sind in diesem wichtigen Werk von Praetorius an keiner Stelle zu finden.
Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, weil sich Calvin in seinem Riesenwerk nur an wenigen Stellen überhaupt zu dem Thema ›Zauberei/Wahrsagerei/Beschwörungen« äußert (3). Und er tut dies auch nur im Zusammenhang mit seinen Schriftauslegungen, wenn er in der Bibel auf Phänomene von Zauberei usw. stößt:
a. In seiner Auslegung zu Dtn 18,10f z. B. kommentiert Calvin Gottes Mahnung an das Volk Israel, sich nicht an den magischen Praktiken der Kanaaniter zu beteiligen. Calvin argumentiert, dass es solche Praktiken offenbar gebe, sonst würde sie Gott ja nicht verbieten. Aber, so Calvin, Schadenszauber, Trugbilder und scheinbare Außerkraftsetzung der Naturgesetze geschehen nicht aufgrund von teuflischen Praktiken, sondern unter Gottes Zulassung, um die Ungläubigen in die Irre zu führen. Und erstaunlicherweise ist es Praetorius, der mit exakt dieser Argumentation knapp 40 Jahre später dem Hexenglauben zu Leibe rückt. Praetorius argumentiert nämlich genau wie Calvin, dass Gott allmächtig sei; nur er allein könne in die Gesetze der Natur eingreifen. Der Teufel und angebliche Zauberer seien an die Naturgesetze gebunden. Nur auf Gottes Befehl hin, könne der Teufel überhaupt etwas bewirken. Teuflische Zauberei an sich, so Praetorius, existiere also gar nicht. Phänomene wie Hexenflug, Hexentanz und Teufelsbuhlschaft seien lediglich vom Teufel erzeugte Fantasien. (4)
b. Eine weitere Passage, in der Calvin kurz auf Zauberei zu sprechen kommt, ist seine Auslegung von Ex. 22,18 und Lev 20,6.27. Dort kommentiert er die alttestamentliche Forderung der Todesstrafe für Zauberinnen und die Steinigungsstrafe für Wahrsager und Zeichendeuter. Calvin bezeichnet es als »nicht verwunderlich«, dass hier die Todesstrafe gefordert werde, weil solche Praktiken gefährlich seien; ihnen lägen Selbstüberhebung und Abfall vom wahren Glauben zugrunde. Deshalb fordert Calvin in einer Predigt über Dtn 18,10-15, dass die weltliche Justiz Zauberei und Hexerei ebenso wenig dulden dürfe wie Diebstahl und Mord. (5) Man könnte jetzt vermuten, dass Praetorius hier Calvin grundsätzlich widerspricht. Doch genau wie Calvin stimmt er dem alttestamentlichen Urteil über Zauberei zu. Zauberei und Teufelsdienst seien nämlich Abfall von Gott und würden mit ewiger Verdammnis bestraft; hier habe das Alte Testament ewige Gültigkeit. Im Unterschied zu Calvin beantwortet Praetorius aber die Frage differenziert, ob die Bestrafung durch Gott auch die Todesstrafe durch die weltliche Justiz rechtfertigt. Praetorius kommt hier zu dem Urteil, dass das nicht für alle Arten von Zauberei gelte, sondern nur für Giftmörder. Bei ›spirituellen‹ Verbrechen könne der Sünder ja durch Reue und Buße zu Gott zurückkehren. Grundsätzlich aber sei Zauberei durch die Justiz zu strafen, aber im Falle der Umkehr nicht mit der Todesstrafe, sondern mit Geldstrafe, Prügelstrafe oder Pranger. Die Unbußfertigen, die niemanden beschädigt hätten, sollten geprügelt und des Landes verwiesen werden. (6)
Der Unterschied zwischen Calvin und Praetorius ist also gar nicht so groß und grundsätzlich wie wieder oben behauptet. Im Gegenteil, in zentralen Fragen erweist sich Praetorius als Schüler Calvins. Gleichwohl wird in der Wanderausstellung über Praetorius (7) eine Tafel gezeigt, die Calvin als gnadenlosen Ankläger und Verfolger von Hexen darstellt. Auf der Tafel wird eine dürftige Notiz aus den Genfer Ratsprotokollen als zentraler Beleg für diese Auffassung zitiert. Diese Belegstelle und seine fragwürdige Interpretation geht zurück auf das Werk des Zürcher Pfarrers und Psychoanalytikers Oskar Pfister (1873-1956). Er veröffentlichte 1947 eine kleine Schrift zum Hexenprozess von Peney. (8) Dieses Werk des Hobbyhistorikers Pfister ist leider so fehlerhaft, dass es gleich nach Erscheinen zahlreiche Kritik erfuhr, (9) In der seriösen Calvinforschung spielt das Werk deshalb heute kaum eine Rolle. Denn Pfister setzt in seinem Buch voraus, dass Calvin in Genf ein Terrorregime errichtet habe und beliebig auf die Rechtsprechung des Genfer Rates Einfluss nehmen konnte. Eine Auffassung, die spätestens seit dem Calvin-Jahr als widerlegt gelten kann. Zudem zeichnet der Psychoanalytiker Pfister ein überaus düsteres Bild Calvins. Er sei von »pathologischer Angst« und neurotischen »Zwangsvorstellungen« getrieben, bei ihm würden kulturell längst überwundene primitive Triebe hervorbrechen, insb. »Sadismus und Masochismus« (10). Mit diesen Zuschreibungen war es Pfister kaum möglich, Calvins Rolle beim Hexer- und Hexenprozess von Peney angemessen zu beurteilen.
Doch nun zu den Vorwürfen im Einzelnen: 1542 bis 1545 wütete in Genf die Pest. Die Pest versetzte die Menschen in Panik. Schuldige wurden gesucht und bald gefunden. Auf dem Höhepunkt der Pest wurden 34 Personen mithilfe der Folter ›überführt‹, Türschlösser mit Pestgift bestrichen zu haben. Sie wurden 1545 ohne jede Mitwirkung Calvins wegen Pestverbreitung zum Tode verurteilt. (11). Das Abebben der Seuche führte dann zu einer Beruhigung der Situation. Doch im Oktober 1545 wurde der Burgvogt von Peney vom Genfer Rat mit der Durchführung eines Prozesses gegen sechs der Zauberei angeklagte Personen beauftragt. Bei der angewandten Folter wurden Geständnisse schwarzer und weißer Magie erpresst. Ein Angeklagter wurde dabei so schwer verletzt, dass er kurzerhand zum Tode verurteilt wurde, um die Folterekzesse zu vertuschen. Dieses Fehlverhalten führte eventuell dazu, dass der Genfer Rat von weiteren Todesurteilen absah, zumal die Beschuldigten keine eindeutigen Geständnisse lieferten. Die Beschuldigten wurden freigelassen bzw. verbannt. (12)
In diesem Augenblick betritt nun Calvin erstmals die Bühne. Er erscheint aus nicht bekannten Gründen am 19. November 1545 vor dem Genfer Rat. Bei ihm ist der Pfarrer von Peney Jaques Bernard, der zu den eifrigsten Verfolgern von Zauberei und Hexerei gehörte und der seine Gemeinde von Zauberern und Ketzern unterwandert sah. (13) Die betreffende Notiz aus dem Ratsprotokoll, die auch auf der Ausstellungstafel zitiert ist, besagt nun Folgendes:
»Dazu haben Herr Calvin, Pfarrer in Genf, und Meister Jaques Bernard, Pfarrer im Gebiet von Peney, ausgeführt, wie man sich bereits sorgfältig bemüht habe, die Rechtsprechung bei einigen Missetätern des genannten Gebietes anzuwenden. Aber es gebe noch viele andere. Sie ersuchen, den Beamten des genannten Gebietes zu befehlen, dass sie eine gesetzliche Untersuchung gegen solche Häretiker (bzw. Zauberer) anstellen, um die Brut des genannten Gebietes auszumerzen. In Bezug hierauf wird angeordnet, dass der Burgvogt von Peney diese Angelegenheiten weiter nachverfolgen und brauchbare Informationen beibringen solle.« (14)
Dieser kurzen Protokollnotiz ist also nicht genau zu entnehmen, was Calvin und was Pfarrer Bernard dem Rat jeweils vorgetragen haben. Auch ist das Vorgetragene keineswegs so empörend, wie Oskar Pfister in seinem Werk glauben machen will. Calvin und/oder Bernard ersuchen den Rat, eine gesetzliche Untersuchung anzustellen mit dem Ziel, in Peney Ruhe einkehren zu lassen im Blick auf die Verunsicherung durch Zauberei und Häresie. Ob das Wort »extirper«, also »ausmerzen« bei der Ratssitzung von Calvin gebraucht wurde oder von Pfarrer Bernard oder in der Diskussion gefallen ist, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen und somit auch nicht gegen Calvin in Anschlag bringen.
Feststeht auf jeden Fall, dass die Beratung im Genfer Rat zur Folge hatte, dass in Peney erneut Untersuchungen angestellt wurden. Der schon einmal angeklagte Amyed Darnex wurde daraufhin erneut vernommen. Unter Folter gestand er zunächst, sich dem Teufel verschrieben zu haben. Dieses Eingeständnis war aber nach damals geltendem Recht nur gerichtsverwertbar, wenn es ohne Folter wiederholt wurde. Darnex beteuerte jedoch nachdrücklich seine Unschuld, sodass der Genfer Rat sich schließlich gezwungen sah, das Verfahren einzustellen und Darnex aus dem Gebiet von Peney zu verbannen. (15)
Calvins angebliches ›Eingreifen‹ führte also keineswegs zu einer Welle von Hexenverfolgungen, wie Pfister suggeriert, sondern zu einer nach damaligen Maßstäben rechtskräftigen Untersuchung mit dem Ergebnis, dass keine Hinrichtungen verhängt wurden und es in Genf zu Calvins Lebzeiten zu keiner weiteren bemerkenswerten Hexenverfolgung gekommen ist. (16)
Anmerkungen/Literatur:
(1) H.Hegeler in: http://www.anton-praetorius.de/opfer/hexenjaeger.htm#Calvin.
(2) A.Praetorius, Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht, Heidelberg 1613, 62.
(3) Eine Übersicht gibt P.Jensen, Calvin and Witchcraft, in: The Reformed Theological Review 34 (1975), 76-86.
(4) Ähnlich beurteilt Calvin übrigens die Erscheinung des verstorbenen Samuel, dessen Geist auf Wunsch Sauls von der Frau in Endor heraufbeschworen wurde (1. Sam 28). Calvin urteilt, dass dieser Geist nicht Samuel gewesen sein könne, sondern nur eine Illusion (»spectrum«) des Teufels. Vgl. CO 30 (Hom. zu 1. Sam 28). Zu Praetorius vgl. Jürgen Michael Schmidt, Praetorius, Antonius. Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1663/ 22.4.2013. Vgl. Jörg Haustein, Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen, Stuttgart u.a. 1990, 150-152, der bei Calvin »rationalistische Tendenzen« ausmacht, »die eine gewisse Vorarbeit leistete für eine physikalisch-rationalistische (…) Überwindung des Hexenwahns« (151f).
(5) Ähnlich äußert sich Calvin in einer Predigt zu 1. Sam 28. Vgl. Ioannis Calvini Opera 30, 632.
(6) Vgl. Jürgen Michael Schmidt, Praetorius, a.a.O. Auch im Genfer Konsistorium gab es in zahlreichen Beispielen die Praxis, bei dem Vorwurf der Zauberei abgestuft zu urteilen. Diese Abstufungen reichen von der einfachen Ermahnung bis zum Ausschluss vom Abendmahl. Lediglich schwere Vergehen wurden unmittelbar an den Genfer Rat verwiesen. Vgl. E.Pfisterer, Calvins Wirken in Genf, Neukirchen 1957, 146; R.M.Kingdon, Eine neue Sicht Calvins im Lichte der Protokolle des Genfer Konsistoriums, in: Reformierte Kirchenzeitung 138 (1997), 567-573.
(7) »Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter«, 2013 http://www.anton-praetorius.de/downloads/Bethel%20Praetorius%20Ausstellung%202013.pdf)
(8) Oskar Pfister: Calvins Eingreifen in die Hexer- & Hexenprozesse von Peney 1545 nach seiner Bedeutung für Geschichte & Gegenwart, Zürich 1947.
(9) Z. B. F.Büsser in: Zwingliana Bd 8,9 (1948), 555-558; ders. in: Theologische Zeitschrift 4,4 (1948), 310-313; E.Pfisterer, Calvins Wirken in Genf, Neukirchen 1957, 143-150.
(10) A.a.O., 101f.
(11) Calvin schenkte den Vorwürfen der Pestverbreitung übrigens Glauben: »Denn vor Kurzem wurde eine Verschwörung von Männern und Weibern entdeckt, die seit drei Jahren die Pest in der Stadt verbreiteten, durch, ich weiß nicht, welche Giftmischerei. Obwohl fünfzehn Weiber verbrannt, einige Männer noch grausamer hingerichtet worden sind, einige im Kerker selbst den Tod suchten, noch fünfundzwanzig gefangen gehalten werden, hören sie doch nicht auf, jeden Tag die Haustürschlösser mit ihren Salben zu bestreichen. Sieh, in welcher Gefahr wir schweben. Gott hat bisher unser Haus unversehrt erhalten, obwohl es schon mehrmals angegriffen wurde. Gut ist nur, dass wir uns in seinem Schutze wissen.« (Calvin an Myconius am 27.3.1545). Allerdings ist Calvin zugleich bemüht um Milderung der Strafen und des Vorgehens beim Prozess gegen die ›Pestverbreiter‹. Vgl. F.Büsser, a.a., 556.
(12) Vgl. F.Büsser in: Zwingliana Bd 8,9 (1948), 555f; O.Pfister, a.a.O., 25-33.
(13) K.Baschwitz, Hexen und Hexenprozesse. Geschichte eines Massenwahns, München 1966, 264.
(14) »Sur ce que Monsieur Calvin, ministre en Genève, et maistre Jaque Bernard, ministre en la terre de Pigney, hont exposé comment desjà l´on a faict diligence de faire justice d´aulchungs delinquans de lad. terre, mes que encore il en a beaucopt d´aultres, requerant commander aux officiers de ladite terre de fère légitime inquisition contre tel hereges affin de extirper telle rasse de ladite terre, ordonné que soyt commandé au chastellain de Pigney de suyvre apprès tel affères et qui en pregne bonne information.« (zitiert nach O.Pfister, a.a.O., 33).
(15) K.Baschwitz, a.a.O., 262f.
(16) Vgl. E.W.Monter, Witchcraft in Geneva, 1537-1662, in: The journal of modern history 43/2 (1971), 179-204.
Dr. Achim Detmers, Studienleiter des Kirchlichen Fernunterrichts (KFU), April 2013