Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1768 - 1834)
Über den Kirchenvater des 19. Jahrhunderts schreibt www.calvin.de: „Er prägte das 19. Jahrhundert der Theologie und öffnete den Weg in die Moderne: Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher wird als Sohn eines reformierten Feldpredigers geboren und erhält zunächst eine theologische Ausbildung im Pädagogium der Herrnhuter Brüdergemeine. Mit 18 Jahren distanziert er sich von dieser Form pietistischer Frömmigkeit und studiert Theologie in Halle. Danach ist Schleiermacher als Hauslehrer tätig und beschäftigt sich ausgiebig mit der Philosophie Immanuel Kants.
1799 veröffentlicht er "Über die Religion – Reden an die Gebildeten unter ihren Verächtern". Von 1810 bis zu seinem Tode 1834 ist Schleiermacher Theologieprofessor in Berlin. Sein Hauptwerk ist die "Glaubenslehre" (1830/31).
Der "Kirchenvater des 19. Jahrhunderts" will den christlichen Glauben mit der Innerlichkeit und Freiheit des Subjekts aussöhnen und erfüllen und somit die Religion auf das Gefühl "schlechthinniger" Abhängigkeit zurückführen. Für Schleiermacher gehört Religiosität genauso zum Menschen wie das rationale Denken und das moralische Handeln und ist somit beiden als gleichwertig zu betrachten. Schleiermacher gilt als Ahnherr der liberalen Theologie.“
Reformierter Prediger, Professor und „Anwalt der Union“
Schleiermacher stammte aus einem reformierten Elternhaus und blieb selbst Zeit seines Lebens als reformierter Theologe tätig. Er war:
- 1796 – 1802 reformierter Prediger an der Berliner Charité,
- 1802 – 1804 Pfarrer der reformierten Gemeinde in Stolp, Pommern,
- 1804 – 1806 außerordentlicher Professor und reformierter Universitätsprediger in Halle
- seit 1809 reformierter Prediger an der Dreifaltigkeitskirche und seit 1810 reformierter Professor an der neuen Universität in Berlin.
Als „ein entschiedener Anwalt der Union von lutherischen und reformierten Gemeinden“ (H.-J. Birkner) begrüßte Schleiermacher die im Reformationsjahr 1817 vollzogene Union in Preußen. Das hinderte ihn aber nicht daran, sich in seiner Reformationsrede an der Universität als jemand vorzustellen, „der mehr der Lehre Zwinglis als derjenigen Luthers verpflichtet sei“ (Rohls, s.u., 59). Die Union sollte die Differenzen zwischen lutherischen und reformierten Bekenntnissen nicht aufheben, wohl aber die kirchentrennende Bedeutung dieser Unterschiede. Mit dem in reformierter Tradition wurzelnden Zustimmung zu einem Bekenntnis unter Vorbehalt der besseren Einsicht in die Heilige Schrift unterschrieb Schleiermacher bei seiner Ordination das reformierte „Privatbekenntnis“ des Kurfürsten Sigismund (vgl. Rohls, 59).
Auch bei der Frage nach der Kirchenverfassung vertrat Schleiermacher eine reformierte Position, diesmal Calvin folgend: Er hielt die presbyterial-synodale Kirchenverfassung für die beste menschenmögliche Form von Kichenleitung (vgl. Rohls, 66-70).
Eine der klassisch reformierten Lehraussagen zur Erwählung / Prädestination betrachtete Schleiermacher kritisch, wog ab und behielt das Gute: Die doppelte Prädestination von Erwählung auf der einen und Verwerfung auf der anderen Seite, in deren Denken die „Uebersehenen oder Verworfenen dann auf ewig verdammt“ und „aller Seligkeit beraubt“ werden, lehnte Schleichermacher als „’horrible’ des kalvinischen Dekrets“ ab und verwandelte die Unterscheidung zwischen den gläubig und den ungläubig Sterbenden in den „Unterschied zwischen der frühen und der späten Aufnahme in das Reich Gottes, die auch postmortal erfolgen kann“ (Rohls, 74). Indem Schleichermacher „von Calvin den Gedanken der unbedingten göttlichen Vorherbestimmung übernahm, wurde die Annahme des Heilsuniversalismus zu der der Allerlösung radikalisiert.“ (Rohls, 75).
Als Resümee seiner Untersuchung räumt Rohls ein, Schleiermacher habe „den Gedanken der schlechthinnigen Abhängigkeit aller Dinge von Gott und von Gott als schlechthinniger Ursächlichkeit“ nicht direkt Zwingli oder Calvin entnommen, aber: „Schleiermachers Prädestinationslehre macht deutlich, worin sich reformiertes Erbe bereits im Ansatz seiner Dogmatik geltend macht. Der Gedanke der unbedingten göttlichen Vorherbestimmung, den er Calvin entlehnt, entspricht ja der Auffassung, dass das Wesen der Frömmigkeit darin besteht, dass wir uns unserer selbst als schlechthin abhängig bewusst sind, dass die Welt nur in der schlechthinnigen Abhängigkeit von Gott besteht und Gott die schlechthinnige Ursächlichkeit ist, auf die das schlechthinnige Abhängigkeitsgefühl zurückweist.“ (76)
Literatur:
- Hans-Joachim Birkner, Friedrich Schleiermacher (1768 – 1834), in: Theologen des Protestantismus im 19. und 20. Jahrhundert I, hrsg. von Martin Greschat, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1978, 9-21.
- Jan Rohls, Schleiermachers reformiertes Erbe, in: Reformierte Retrospektiven, hrsg. von Harm Klueting, Jan Rohls (Emder Beiträge zum reformierten Protestantismus 4), Wuppertal 2001, 53 – 77.
Wolfgang Huber erhält den Karl-Barth-Preis 2012
Perspektiven einer „Kirche der Freiheit“ im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung immer wieder neu ausgeleuchtet
In der Begründung der Jury heißt es: „In seinem theologischen Denken hat Wolfgang Huber die Perspektiven einer „Kirche der Freiheit“ im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung immer wieder neu ausgeleuchtet. Karl Barth ist ihm vom Beginn seines theologischen Denkweges bis heute ein wichtiger Gesprächspartner geblieben. In seinem kirchlichen Wirken als Berliner Bischof und als Ratsvorsitzender der EKD hat Wolfgang Huber „Kirche der Freiheit“ beherzt gelebt und überzeugend repräsentiert. Beispielhaft hat er die Kirche theologisch reflektiert geleitet und damit ein Wort von Barth bewährt: „Wer Kirche sagt, muss auch Theologie sagen.“ (Der vollständige Wortlaut des Votums der Jury ist angehängt.)
Den 1986 gestifteten Karl-Barth-Preis verleiht die UEK alle zwei Jahre für ein herausragendes wissenschaftlich-theologisches Werk oder Lebenszeugnis in Kirche und Gesellschaft. Bisherige Preisträger dieser Auszeichnung waren unter anderen der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau, die Theologieprofessoren Eberhard Jüngel und Wolf Krötke, sowie der Politiker und langjährige Präses der EKD-Synode Jürgen Schmude, Im vergangenen Jahr ging der Preis an George Hunsinger, Professor für Systematische Theologie am Princeton Theological Seminary.
Zur dreiköpfigen Jury gehören der Pommersche Bischof Hans-Jürgen Abromeit, der Direktor des Karl-Barth-Archivs in Basel, Hans-Anton Drewes sowie die Mainzer Professorin für Systematische Theologie und Sozialethik, Christiane Tietz, an. Der Preis wird im Frühsommer 2012 verliehen.
Der Preis erinnert an den Schweizer Theologen Karl Barth (1886-1968). Nach zehnjährigem Pfarramt war er von 1921 bis 1935 Theologieprofessor an der Universität Göttingen, Münster und Bonn. Im Konflikt mit den Nationalsozialisten wurde er aus Deutschland vertrieben. Von 1935 bis zu seiner Emeritierung 1962 war er Professor für Systematische Theologie an der Universität seiner Geburtsstadt Basel. Karl Barth gilt weltweit als einer der bedeutendsten Theologen des 20. Jahrhunderts.
Hannover / Magdeburg, 8. November 2011
Karin Bertheau
Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Votum der Jury zur Verleihung des Karl-Barth-Preises 2012 (221,64 kB)