Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1484-1531)
Ulrich Zwingli wird am 1. Januar 1484 in Wildhaus (Kanton St. Gallen) als drittes von zehn Kindern einer angesehenen Bauernfamilie geboren. Mit Hilfe von Verwandten und Freunden der Familie kann der junge Zwingli in Wesen, Basel und Bern Schulen besuchen und anschliessend in Wien und Basel studieren. Von 1502 bis 1506 studiert Zwingli in Basel und promoviert zum Magister der freien Künste. Auf das Studium der Philosophie folgt ein kurzes Studium der Theologie.
1506 wird Zwingli zum Pfarrer von Glarus gewählt und zum Priester geweiht. Er führt dieses Amt in guter katholischer Tradition mit Messelesen, Prozessionen, Reliquienverehrung und Ablasswesen etwa zehn Jahre lang. Ab 1516 korrespondiert Zwingli mit Erasmus von Rotterdam. Seinen Schritt zum Humanismus, den er vor allem politisch und kirchenkritisch versteht, bezeichnet Zwingli später als einen ersten Schritt zur Reformation. 1516 nimmt Zwingli vorübergehend einen Ruf nach Einsiedeln an. Hier beginnt er konsequent biblisch zu predigen, d.h. er legt jeden Morgen vor der Messe einen Bibeltext öffentlich aus.
Im Jahr 1518 wird er als Leutpriester an das Zürcher Großmünster berufen. In seinen zwölf Zürcher Jahren widmet er sich der Entwicklung des Gottesdienstes - eines Gottesdienstes, der innerhalb wie außerhalb der Kirchenmauern stattfindet. Das ist für Zwingli eine Einheit: das Wort Gottes will nicht nur in einem privaten oder verinnerlichten Bereich, sondern in der Gesamtheit des Lebens zur Wirklichkeit werden; das ganze Leben soll Gottesdienst sein. Zwinglis Augenmerk ist in Zürich von Anfang an auf die Frage gerichtet, wie der Glaube Leben verändert. Dazu gehören für ihn in der Stadt z. B. Zinsnachlässe, bessere Entlohnung der Arbeiter oder die Armenfürsorge.
Ab Weihnachten 1523 beginnt in Zürich der Zusammenbruch des alten Kultes. Prozessionen und Wallfahrten hören auf, das Fasten wird nicht eingehalten. Nach Pfingsten 1524 werden alle Bilder aus den Kirchen entfernt. Im April 1525 legen Zwingli und seine Freunde dem Rat der Stadt eine neue Abendmahlsliturgie vor und verlangen die endgültige Abschaffung der Messe. Schon Gründonnerstag 1525 wird in Zürich das erste reformierte Abendmahl gefeiert.
Die folgenden Jahre bringen der Reformation in der Schweiz großen Zuwachs. Die weltweite Ausbreitung der schweizerischen Reformation nach Frankreich, den Niederlanden, Schottland und Ungarn nimmt erst später von Genf aus ihren Lauf, wird aber in den zwanziger Jahren in Zürich vorbereitet. Zwinglis Einflüsse sind bis Ostfriesland spürbar, insbesondere über Johannes a Lasco, der 1525 in Zürich von Zwingli auf die Bibel als alleinige Grundlage gewiesen wird.
Die Ausbreitung der Reformation in der Schweiz wird 1531 durch den zweiten Kappeler Krieg beendet. Letztlich wird durch die Folgen des Krieges die konfessionellen Spaltung der Schweiz festgeschrieben. Ulrich Zwingli, der nach altem Brauch als Feldprediger mit in den Krieg gezogen war, erlebt die vernichtende Niederlage der Zürcher nicht mehr. Er fällt mit 400 anderen treuen Anhängern der Reformation am 11. Oktober 1531. Nach den Worten Karl Barths lässt sich übrigens "Zwinglis ganzes Christentum zusammenfassen" in einem Satz seines Briefes am 16.6.1529 aus dem Lager bei Kappel: "Tut um Gottes willen etwas Tapferes!"
Calvin und Zwingli
Zwinglianisches Gedankengut in der Theologie Calvins
Calvin hat den Zürcher Reformator Zwingli (1484-1531) nie persönlich kennengelernt. Als sich Calvin der Reformation anschloss, war Zwingli schon längst in der Schlacht bei Kappel gefallen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Zürcher Reformator für Calvin ohne Bedeutung geblieben wäre, wie immer wieder behauptet wird. Zwar berichtete Calvin 1556, daß ihn Luthers Polemik gegen die Schweizer Abendmahlslehre zu Beginn seiner reformatorischen Bemühungen (ca. 1532) von den Werken Zwinglis entfremdet habe und er lange Zeit von deren Lektüre Abstand nahm (vgl. CR 37 CO IX, 51). Doch schon in der Institutio von 1536 lässt sich ein Einfluss u.a. von Zwinglis „Commentarius de vera et falsa religione“ (1525) nachweisen. Außerdem ist sicher, dass Calvin weitere Schriften Zwinglis gekannt hat.
1540 gab er beispielsweise seinem Freund Pierre Viret Auskunft über Zwinglis Jesajakommentar von 1529 (vgl. CR 39 CO XI, 36). Und im September 1542 machte er in einem Brief an Viret folgende aufschlussreiche Mitteilung: „Hinsichtlich der Schriften Zwinglis überlasse ich es dir, nach deinem Ermessen zu urteilen. Denn ich habe nicht alles gelesen. Und vermutlich hat er gegen Ende [seines] Lebens zurückgenommen und verbessert, was anfangs unbesonnen herausgekommen war. Allerdings habe ich noch in Erinnerung, wie profan die Lehre von den Sakramenten in den früheren Schriften ist.“ (CR 39 CO XI, 438). Calvin gab hier zu erkennen, dass er mehrere der Schriften Zwinglis gelesen hat. Zwar kritisierte er dessen frühe Abendmahlslehre (OS I, 526-529), doch war er bereit, sich hinsichtlich der späteren Aussagen Zwinglis eines Besseren belehren zu lassen.
Besonders in den Verhandlungen mit Bullinger über den Consensus Tigurinus (1547-49) ließ er sich später weitgehend auf die Zürcher Abendmahlslehre ein. Calvins Kritik an der frühen Abendmahlslehre Zwinglis besagt also wenig über Zwinglis Bedeutung für Calvin.
Zwar wandte sich Calvin auch gegen Zwinglis „Lehre“ von der Seligkeit erwählter Heiden und gegen dessen deterministisch anmutende Prädestinationslehre. Doch solche Differenzen sollten nicht den Blick dafür verstellen, dass es zwischen Calvin und Zwingli zahlreiche Gemeinsamkeiten gab. Dies gilt vor allem für die Bundes- und Gesetzeslehre Calvins, was aber nicht auf einen unmittelbaren Einfluss Zwinglis zurückgehen muss. Denn zahlreiche der Weggefährten Calvins hatten Zwingli noch zu Lebzeiten erlebt und waren von ihm beeinflusst, so z.B. Grynäus, Farel, Capito, Bucer und Bullinger. Durch sie könnte Calvin auf indirektem Wege mit zwinglianischem Gedankengut vertraut geworden sein.
Literatur:
August Lang, Zwingli und Calvin, MWG 31, Bielefeld 1913
Fritz Blanke, Calvin's Urteile über Zwingli, in: Zwing. XI/2 (1959), 66-92
Béla v. Soós, Zwingli und Calvin, in: Zwing. VI/4 (1936), 306-327
© Dr. Achim Detmers