Accra, Calvin und Zwingli im Deutschen Bundestag

Parlamentarier begrüßen Verbindung zwischen Glaubensbekenntnis und sozialethischer Verantwortung


©Foto: Deutscher Bundestag / Julia Nowak-Katz

Der Bundestag hat am 16. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) beraten und einstimmig angenommen.

Redner aller Parteien begrüßten die Arbeit der Weltgemeinschaft und schätzten ihr Engagement für soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit.

Die niedersächsische Hauptstadt Hannover entwickle sich mit dem Umzug der Weltgemeinschaft „immer mehr zu einem protetantischen Zentrum in Deutschland und Europa", in dem sich die große Vielfalt des Protestantismus zeige, betonte Helmut Brandt, der für die CDU/CSU im Bundestag um Zustimmung zur Gesetzesvorlage bat.

Starke Worte im Bekenntnis von Accra

Aus dem Bekenntnis von Accra zitierte Dr. Lars Castellucci (SPD) ausführlich die Kritik am neoliberalen Wirtschaften mit seiner Privatisierung nationaler Ressourcen, dem Streben nach Gewinn multinationaler Konzerne und der Unterordnung sozialer Verpflichtungen. „Starke Worte" bescheinigte Castellucci dem Bekenntnis und begrüßte die „Verbindung zwischen dem Glaubensbekenntnis aus einer sozialethischen Verantwortung“, wie sie auch lutherische und katholische Soziallehre kenne. Zwingli selbst habe einmal gesagt: „In einer Futterkrippe wird er (Jesus) geboren, während wir in Daunenfedern schnarchen“, Christsein heiße aber nicht „von Christus zu schwätzen, sondern ein Leben zu führen, wie er es geführt hat“. In diesem Sinne freue sich die SPD, dass die Weltgemeinschaft ihren Sitz in Deutschland habe.

Auch die Linke stimmte dem Vertragsgesetz zu. Sie wolle der Arbeit der WGRK „keine Hindernisse in den Weg legen“, sondern „religiöse Vielfalt und Bemühungen zum interreligiösen Dialog“ unterstützen, so Christine Buchholz.

Presbyterial-synodale Kirchenordnung: Neue Impulse gegen Verdruss an der Politik

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) nutzte die Aussprache, um zwei „Spezifika des reformierten Christentums“ zu benennen, die eine Bedeutung für die heutige Gesellschaft haben könnten: Calvins Verständnis einer von Christus geleiteten Kirche, die keine Hierarchie bedürfe, habe zur „Ausbildung einer presbyterial-synodalen Kirchenordnung“ geführt, also „in gewissem Sinne zu einer Frühform demokratischer Meinungs- und Willensbildung“. Dies könne „in einer Zeit, in der Verdruss an der Politik groß ist, vielleicht neue Impulse setzen“. Ebenso habe Calvin die Freiheit des Gewissens vor menschlichen Gesetzen betont. Seine Reformation, die nicht umsonst als „Reformation der Flüchtlinge“ bezeichnet werde, bewahre „eine gesunde Skepsis gegenüber scheinbar selbstverständlichen oder traditionellen Regelungen des Zusammenlebens“. Von der Weltgemeinschaft erhofft Beck sich eine „selbstbewusste Beteiligung“ an der Debatte um die Frage des richtigen Stellenwerts von Religion in der Gesellschaft, gespeist aus der Überzeugung, der Staat sei eine notwendige irdische Ordnung, „die nach Calvin dafür zu sorgen hat, dass die Kirche ihren Dienst in Freiheit ausüben kann“.

Dr. Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und selbst Mitglied einer Kirchengemeinde, die dem Reformierten Bund angehört, sagte, die Entscheidung der Bundesregierung zur Ansiedelung der WGRK in Hannover unterstreiche „das positive Verhältnis von Staat und Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland“, das auch international Anerkennung finde. Auch andere kirchliche internationale Organisationen, die dem Beispiel der WGRK folgen wollten, würde die Bundesregierung willkommen heißen.

Das Gesetz zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Weltgemeinschaft gewährt Sonderrechte, die den ausländischen Beschäftigten, ihren engsten Angehörigen und eingeladenen Gästen bestimmte Erleichterungen gewähren, etwa: kostenlose und zügige Erteilung von Visa, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die ausländischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehörigen, der Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum deutschen Arbeitsmarkt, die von Zöllen und Steuern freie Einfuhr von Möbeln und persönlicher Habe der Beschäftigten und der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung vom Bunestag „mit den Stimmen des gesamten Hauses“ angenommen.
Am 8. Oktober hatte bereits der Innenausschuss des Bundestags die Annahme des Gesetzentwurfs einstimmig beschlossen. Am 7. November muss das Gesetz noch den 2. Durchlauf im Bundesrat passieren. Das gilt nur noch als eine Formsache, da der Bundesrat schon im ersten Durchlauf erklärt hat, gegen das Gesetz keine Einwendungen zu erheben.

Quelle:
Protokoll der 60. Sitzung des Deutschen Bundestags, Berlin, den 16. Oktober 2014, S. 5630-5634 (PDF).

Barbara Schenck, 20. Oktober 2014

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