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Zweiheit in Einheit
Zwinglis und Calvins Vergleich der Verhältnisse Gott-Mensch in Christus und Leib-Seele im Menschen

Im Heidelberger Katechismus von 1563 wird Christus als „zugleich wahrer Gott und ein wahrer, gerechter Mensch“ beschrieben.i Um diese beiden Naturen Christi als wahrer Gott und wahrer Mensch zu veranschaulichen, verwendet Huldrych Zwingli in seinem 1525 veröffentlichten „Kommentar über die wahre und falsche Religion“ das Zweistromland Mesopotamien als Metapher:
„Christus kam herab in die Welt, ein Gott zum Menschen geworden, auf dass du in ihm das Mesopotamien zwischen zwei Strömen, d. h. seine zwei Naturen, erkennest, gemäß welchen Naturen er alle Dinge tat und litt, des Vaters Aufgabe treu erfüllte und endlich als Sieger über den Tod das ganze Menschengeschlecht zum Himmel geführt hat – wobei beide Naturen ihre unterschiedlichen Eigenschaften beständig behielten.“ii
In seiner fünf Jahre später, im Jahre 1530, erschienenen „Rechenschaft über den Glauben“ vergleicht Zwingli das Verhältnis zwischen wahrem Gott und wahrem Menschen in Christus mit der Verbundenheit von Seele und Leib, die jeden Menschen ausmacht:
„Ich glaube und weiß, dass der Sohn Fleisch angenommen hat, dass er die menschliche Natur, ja den ganzen, aus Leib und Seele bestehenden Menschen wirklich von der unbefleckten und immerwährenden Jungfrau Maria angenommen hat, und zwar so, dass jener ganze Mensch derart in die Einheit des Wesens oder der Person des Sohnes Gottes aufgenommen wurde, dass der Mensch keine eigene Person bildete, sondern in die untrennbare, unteilbare und unauflösliche Person des Sohnes Gottes aufgenommen wurde. Obwohl jedoch beide Naturen, die göttliche und die menschliche, ihre Art und Eigentümlichkeit so beibehalten haben, dass jede von beiden in ihm wahrhaft und wirklich vorhanden ist, zerteilen die verschiedenen Eigentümlichkeiten und Funktionen der beiden Naturen die Einheit der Person nicht, genauso wenig, wie im Menschen Seele und Leib zwei Personen bilden. Diese sind nämlich von Natur aus vollkommen verschieden, und es kommen ihnen daher auch verschiedene Eigentümlichkeiten und Tätigkeiten zu. Dennoch ist der Mensch, der aus ihnen besteht, nicht zwei Personen, sondern eine. So ist Christus zugleich Gott und Mensch, Gottessohn von Ewigkeit her und Menschensohn von dem dazu bestimmten Zeitpunkt an bis in Ewigkeit. Er ist eine einzige Person, ein einziger Christus, vollkommener Gott, vollkommener Mensch. Nicht weil die eine Natur zur anderen würde oder sich beide vermischten, sondern weil jede ihre Eigentümlichkeit behält und die Einheit der Person dennoch durch diese Eigentümlichkeiten nicht aufgehoben wird.“iii
Dieser Vergleich des Gott-Mensch-Verhältnisses in Christus mit der Leib-Seele-Verbundenheit eines jeden Menschen findet sich auch in Johannes Calvins „Unterricht in der christlichen Religion“. In dessen letzter Ausgabe von 1559 wird zu Beginn des 14. Kapitels im zweiten Buch erläutert, „wie die beiden Naturen die Person des Mittlers bilden“:
„Wenn es nun heißt: ‚das Wort ward Fleisch‘ – so ist das nicht so zu verstehen, als ob das Wort in Fleisch verwandelt oder mit dem Fleisch vermischt worden sei. Es geschah vielmehr, weil es sich aus dem Schoße der Jungfrau heraus einen Tempel ersehen, in dem es Wohnung nehmen sollte, weil er, der Sohn Gottes, zum Menschensohn geworden ist, und zwar nicht durch Vermischung des Grundwesens, sondern durch die Einheit der Person. Diese Verbindung und Einigung der Gottheit mit der menschlichen Natur aber ist – wie wir behaupten – von solcher Art, dass jede Natur vollkommen behält, was ihr zugehört, und dass doch aus diesen zweien der eine Christus geworden ist.
Sollen wir etwas nennen, das vielleicht diesem erhabenen Geheimnis vergleichbar wäre, so könnte man am ehesten den Menschen selber betrachten: er besteht auch aus zwei Grundwesen; und doch ist dabei keines mit dem anderen derart vermischt, dass es etwa seine Eigenart verlöre! Denn die Seele ist nicht der Leib, und der Leib ist nicht die Seele. Deshalb kann man von der Seele manches sagen, was vom Leibe in keiner Weise gelten kann, und wiederum auch manches vom Leibe, was unter keinen Umständen auf die Seele zutrifft; auch vom ganzen Menschen lässt sich vieles aussagen, was man weder auf die Seele für sich allein, noch auf den Leib ohne Verschiebung des Inhalts anwenden kann! Endlich kann man Eigenschaften der Seele auf den Leib und Eigenschaften des Leibes auf die Seele übertragen – und doch ist der Mensch, der aus Leib und Seele besteht, einer und nicht mehrere. Redet man so vom Menschen, so ergibt sich einerseits, dass er eine Person ist, die sich aus zwei verbundenen Teilen zusammensetzt, dass aber andererseits zwei verschiedene Naturen da sind, die jene Person bilden. Auf diese Weise redet die Schrift auch von Christus. Sie schreibt ihm einmal das zu, was man seinem Wesen nach notwendig auf die menschliche Natur beziehen muss, zum anderen aber auch, was deutlich in besonderer Weise der Gottheit eigen ist, oft aber auch, was beiden Naturen gemeinsam ist, aber keiner an und für sich in besonderer Weise zukommt! Von dieser Vereinigung der Naturen, die in Christus stattfindet, spricht die Schrift mit Geflissentlichkeit so, dass sie die Eigenart der einen auch der anderen zuteilt; diese Art, von den Dingen zu lehren, nennen die alten Kirchenlehrer ‚wechselseitiges Teilhaben an den Eigenschaften‘ [...].“iv
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach Zwingli und Calvin sowohl die Gott-Mensch-Relation in Christus als auch die Leib-Seele-Relation im Menschen als Zweiheit in Einheit charakterisiert werden kann.
Anmerkungen:
i Heidelberger Katechismus (1563), II. Lectio, 18. (zitiert nach: Ernst Friedrich Karl Müller [Hrsg.], Die Bekenntnisschriften der reformierten Kirche. In authentischen Texten mit geschichtlicher Einleitung und Register. Deichert, Leipzig 1903, S. 687).
ii Huldrych Zwingli, Kommentar über die wahre und falsche Religion 1525. In: Ders., Schriften. Bd. 3. Im Auftrag des Zwinglivereins hrsg. von Thomas Brunnschweiler und Samuel Lutz unter Mitarbeit von Hans Ulrich Bächtold, Andreas Beriger, Christine Christ-von Wedel, Rainer Henrich, Hans Rudolf Lavater, Peter Opitz, Ernst Saxer und Peter Winzeler. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 1995, S. 31–452, hier S. 120.
iii Huldrych Zwingli, Rechenschaft über den Glauben 1530. In: Ders., Schriften. Bd. 4. Im Auftrag des Zwinglivereins hrsg. von Thomas Brunnschweiler und Samuel Lutz unter Mitarbeit von Hans Ulrich Bächtold, Andreas Beriger, Christine Christ-von Wedel, Rainer Henrich, Hans Rudolf Lavater, Peter Opitz, Ernst Saxer und Peter Winzeler. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 1995, S. 93–131, hier S. 100 f.
iv Johannes Calvin, Institutio, II,14,1 (Übersetzung zitiert nach: Johannes Calvin, Unterricht in der christlichen Religion. Institutio Christianae religionis. Nach der letzten Ausgabe übersetzt und bearbeitet von Otto Weber. 2., durchges. Aufl. der einbd. Ausg. Neukirchener Verlag des Erziehungsvereins, Neukirchen-Vluyn 1963, S. 299).
Thomas Tews
Die Lehre von Jesus Christus und die Frage nach der Erlösung und Rettung des Sünders.



