Reformiertes Profil in der Gesellschaft

Von Walter Schöpsdau

"Wer sind die Reformierten? Woher diese Neigung, im politischen Streit auf das vernünftige Argument noch eins draufzusatteln und die Autorität „unseres alleinigen Herrn Jesus Christus“ zu bemühen und den 'status confessionis' auszurufen?" - Aspekte reformierter Identität von "Bundestheologie" bis "Wächteramt"

1. Bundestheologie, Postkonfessionalismus, Postmoderne
2. Bilderverbot und „finitum non capax infiniti“
3. Calvinismus und Kapitalismus
4. Politisches Wächteramt

Daß es neben den Lutheranern auch Reformierte gibt, hat die deutsche Öffentlichkeit wahrscheinlich zum ersten Mal wahrgenommen, als in den Auseinandersetzungen um den NATO-Doppelbeschluß Anfang der achtziger Jahre das Moderamen des Reformierten Bundes mit der Botschaft aufschreckte, daß es bei der angedrohten Aufstellung der Pershing-Raketen um Bekennen oder Verleugnen des Evangeliums gehe. Die Entwicklung, Bereitstellung und Anwendung von Massenvernichtungsmitteln sei mit dem Bekenntnis des christlichen Glaubens nicht vereinbar und verdiene „ein Nein ohne jedes Ja“[1]. Das seltsame Wort „Moderamen“ gehörte plötzlich zum aktiven Wortschatz von Friedensgruppen, epd gab der Republik Nachhilfeunterricht über den Reformierten Bund. Als knapp zehn Jahre später vor dem Golfkrieg die Reformierten erklärten, „daß wir uns jeglicher Beteiligung an diesem Krieg und jeglicher Billigung der kriegerischen Aktionen um unseres alleinigen Herrn Jesus Christus willen verweigern“[2], da war es längst wieder still geworden um sie.

Die Bezeichnungen „reformatorisch“ und „reformiert“ korrekt unterscheiden zu können, ist auch in Kirchenkreisen ein Indikator höherer Bildung. Ich war im Oktober in der Rostocker St.Petri-Kirche, wo eine Schautafel den falschen Begriff gebrauchte, wogegen der Küster im Güstrower Dom sich kundig zwischen den beiden Bezeichnungen zu bewegen wußte. Die eingeschränkte Wahrnehmung des reformierten Protestantismus hat gewiß damit zu tun, daß die reformierten Kirchen in Deutschland wie in Europa sämtlich Minderheitskirchen sind, wenn man einmal von einigen Landstrichen in Deutschland, vom ehemals reformierten Holland, von einigen Kantonalkirchen in der Schweiz und der Kirche von Schottland absieht. Hinzu kommt, daß die Reformierten jeglicher Form hagiographischer Selbstdarstellung mißtrauen. Wer Stätten der reformierten Kirchengeschichte bereist, muß häufig suchen, bis er eine unscheinbare Tafel findet. In Utrecht ist die Zentrale der „Samen-op-Weg-Kerken“ in einer ehemaligen Kaserne versteckt, an der von außen nichts an ihre neue Nutzung erinnert. Ohne gewachsene Kultur der Selbstdarstellung haben die Reformierten Mühe, in den modernen Medien ähnlich präsent zu sein wie andere Konfessionen. Und: „Sollten einzelne Reformierte sich einmal öffentlichkeitswirksam hervortun, können sie sicher sein, wie König Saul (1. Sam. 10, 24-27) zuerst von den eigenen Brüdern zurückgestuft zu werden“[3].

Wer sind die Reformierten? Woher diese Neigung, im politischen Streit auf das vernünftige Argument noch eins draufzusatteln und die Autorität „unseres alleinigen Herrn Jesus Christus“ zu bemühen und den „status confessionis“ auszurufen?

Von den Gründervätern her sollte man zunächst das Gegenteil erwarten. Kein Mönch wie Martin Luther, sondern ein ehemaliger Militärseelsorger und Stadtpfarrer, Ulrich Zwingli, und ein theologisch gebildeter Jurist, Johannes Calvin, stehen am Anfang der reformierten Kirche. Der Ex-Mönch Luther mußte sich das Ja zur Aufgabe der Weltgestaltung immer neu vorsagen. Spricht er von guten Werken, dann niemals ohne die Warnung, durch sie in den Himmel kommen zu wollen. Nicht daß sie getan, sondern daß sie, wenn getan, im Glauben getan werden, ist Luthers erste Sorge. Der „auffällige Nachdruck, mit dem er die Möglichkeit und Gottwohlgefälligkeit eines christlichen Lebens innerhalb der Verhältnisse und Ordnungen dieser Welt behauptet hat“, ist für Karl Barth „ein Symptom [...] dafür, daß er sich selbst nach dieser Seite von etwas überzeugen mußte. Die Reformierten waren in der Lage, den durch die Aufgabe eines Weltlebens im Gehorsam gegen Gott gestellten Problemen ruhiger, sachlicher ins Auge zu sehen, sie haben weniger krampfhaft [...] behauptet, was nun einmal nicht zu behaupten war, daß Heiraten, Leben im Beruf, Krieg führen, ein obrigkeitliches Amt ausüben Werke der christlichen Liebe seien, weil sie von Haus aus ganz anders als Luther auf dem Boden standen, daß das alles nun einmal auf Grund des von Gottes Geboten bestätigten natürlichen Rechtes - nicht gerade ein Werk der Liebe sei (wirkliche Ethiker pflegen mit dem Begriff ‘Liebe’ etwas sparsamer umzugehen als Luther), wohl aber im Zusammenhang des ganzen von Gott geforderten Tuns als Unvermeidlichkeit zu geschehen habe“[4].

Calvin hat in keiner Schrift bewiesen, daß „Kriegsleute auch in seligem Stande sein können“, wie Luther. Für ihn war das Kriegshandwerk ein Geschäft, das mit der Bosheit der Menschen zu tun hatte und den Kämpfenden zum Totschläger machte; er hat aber gleichzeitig „kaltblütig“ (Barth) ein Reglement verfaßt für die Artillerie, die Genf gegen die savoyardischen Nachbarn schützen sollte, und Zwingli starb auf dem Schlachtfeld. Die Verklärung obrigkeitlicher Tätigkeit als Werk der Liebe findet sich nirgends bei Calvin. Die politische Funktion ist für ihn so sehr eine Notwendigkeit, das natürliche Gesetz der „Billigkeit“, auf dem die bürgerliche Ordnung ruht, wird durch das göttliche Moralgesetz so eindeutig bestätigt (Inst. IV 20, 16), daß Calvin nie gezögert hat, sich als Diener am Wort auch als Staatsmann in eigener Person zu betätigen. Luther hat verdächtig laut davon geredet, daß das Kind Gottes als Stallmagd oder Ratsherr in der Welt seines Glaubens leben und Gott dienen dürfe und müsse. Die Reformierten haben leiser davon geredet, aber ruhiger und selbstsicherer in dem von Luther gemeinten Sinn gelebt[5].

Von daher würde man erwarten, daß gerade die reformierte Tradition auf theologische Überhöhung und Immunisierung in ethischen Auseinandersetzungen zugunsten sachlicher Argumentation verzichten könnte. Der Trend zur Theologisierung der Ethik dürfte aber gerade damit zu tun haben, daß Calvin und Zwingli - ich zitiere wieder Barth - „keine von der Grundanschauung des Mittelalters glücklich befreiten Mönche, sondern zu Gott bekehrte Renaissancemenschen“ waren. Bürger aufstrebender Stadtrepubliken, überall in Fühlung mit der modernen Emanzipationsbewegung, trugen die Reformierten den Humanismus und den Moralismus des Zeitgenossen in sich selber, mußten darum aber auch an dieser Stelle umso wachsamer sein. Den Schnitt zwischen sich und einem humanistischen, die Offenbarung neutralisierenden Christentum haben sie schärfer und nervöser gezogen als die Lutheraner, um „den rebellischen Menschen zur Unterwerfung unter den Willen des allein weisen und gütigen Gottes aufzufordern“[6]. Daß der Gerechte allein aus Glauben lebt, das sagte Calvin auch, aber er sagte es nicht so laut wie das andere: daß er aus dem Glauben auch wirklich lebe.

Aus dieser Weichenstellung begreifen sich die reformierten Spezifika: Der Gedanke des Bundes zwischen Gott und den Menschen; die Hereinnahme des Gesetzes in das Evangelium; die Betonung der Heiligung als Ziel der Rechtfertigung; die Einheit von Zuspruch und Anspruch; Aufmerksamkeit für den originären Charakter des biblischen Gesetzes als gute Weisung; neue Zuwendung zum Alten Testament und damit verbunden der Anstoß zum christlich-jüdischen Dialog unserer Tage[7].

Was ergibt sich aus all dem für das reformierte Profil in der Gesellschaft?

Vier Aspekte erscheinen mir erwähnenswert.

Der erste ist ein bundestheologisch fundierter Umgang mit Vielfalt.

Sodann ist in der nachmetaphysischen Situation unserer Zeit das Bilderverbot und das Axiom „finitum noch capax infiniti“ von besonderem Interesse.

Nicht fehlen darf drittens die Max-Weber-These über die Nähe von Kapitalismus und Calvinismus.

Abschließend soll es um das politische Wächteramt der Kirche gehen mit besonderer Berücksichtigung des reformierten Profils im deutschen Kirchenkampf.

1. Bundestheologie, Postkonfessionalismus, Postmoderne

 Als die Lutheraner sich die Köpfe darüber heiß redeten, ob sie der Gemeinsamen Erklärung die Qualifizierung der Rechtfertigungslehre als „ein unverzichtbares Kriterium“ durchgehen lassen oder auf der Exklusivität dieses Kriteriums insistieren sollten, ließen die Schweizer Reformierten kühl verlauten: „Von einem reformierten Schriftverständnis her, das die ganze Bibel (tota scriptura) in ihrer innerkanonischen Vielfalt ernst zu nehmen versucht, und auf der Basis der durch historisch-kritische Schriftauslegung geschärften Sensibilität für das polyphone Zeugnis der Bibel, in der jede Stimme relativ zu anderen Stimmen verstanden werden muß, scheint uns die Rede von ‘mehreren Kriterien’, von verschiedenen möglichen und sachlich legitimen Perspektiven oder Zugängen zur Wahrheit und Wirklichkeit Gottes angemessener als das Insistieren auf einer exklusiven Normativität des paulinischen Rechtfertigungsverständnisses als einzigem verbindlichem Kriterium für evangelische Lehre und Verkündigung. In diesem Sinne ist für uns, schon gar angesichts der gegenwärtigen Situation, die wie auch immer verstandene Rechtfertigungslehre nicht der eine Glaubensartikel, mit dem die Kirche heute steht und fällt“[8].

Was läßt sich als reformiertes Paradigma erkennen, wenn die Rechtfertigungslehre als Zentralkirterium nicht in Frage kommt? Am schlüssigsten ordnet sich alles vom Gedanken des Bundes aus. Die Rechtfertigungslehre ist nicht mit einer Beschreibung des Vorgangs im Leben der Gläubigen zu verwechseln, das ergäbe ein völlig abstraktes Bild vom Menschen und der Kirche. Bundestheologisch ist Rechtfertigung und die ihr entsprechende Freiheit nichts anderes als die partielle Vorausnahme von Gottes eschatologischer Gerechtigkeit in einer Gruppe von Menschen, die ihr Vertrauen in die Zukunft Gottes setzen und ihre Geschichte in die seine hineinnehmen lassen. Das Anliegen der Rechtfertigungslehre ist dann auf den Satz reduzierbar, daß es sich bei dieser Hoffnung eben um Gottes Recht und nicht das unsere handelt[9].

Die Bundestheologie zieht eine Ethik gleichnishafter Entsprechungen des Gottesreiches nach sich. Schon in der Bibel überträgt sich der Bundesgedanke auf die Horizontale des Zwölfstämmebundes. Er ebnet den Weg für den Vertragsgedanken der politischen Philosophie. Johannes Althusius, der vorübergehend an der Herborner Schule lehrte, sah jegliche staatliche Souveränität als ein an Bedingungen geknüpftes und darum kündbares Delegat an, das ursprünglich von kleinen Gemeinschaften ausgeht, sich von unten nach oben föderativ entwickelt und ein Widerstandsrecht gegen tyrannische Herrschaft einschließt. Von Althusius nimmt der Gedanke der Volkssouveränität seinen Weg über den Genfer Philosophen Rousseau bis zur amerikanischen Verfassung.

Als Bundesurkunde sperrt sich die Schrift gegen das rechtfertigungstheologische Raster von Gesetz und Evangelium. Normativität kommt der Bibel in ihrer Ganzheit zu, „also gerade in ihrem logisch nicht harmonisierten Ineinander, Nebeneinander und Gegeneinander unterschiedlichster Erfahrungen, Erwartungen, Bilder und theologischer Entwürfe“ (Rüegger). Reformiertes Christentum will pluralismusfähiger sein; es bekennt sich zu einem „postkonfessionellen Paradigma“ der Ökumene[10] und einem „polyphonen Wahrheitsbegriff“[11]. Es mißtraut einer Konsens-Ökumene, die auf dogmatische Fragestellungen von gestern fixiert ist. Darum fanden die Reformierten lange vor den Lutheranern zur Öffnung des Abendmahls für alle Getauften[12].

Reformiertes Christentum - ich zitiere wieder Barth - hat „etwas Pietätloses“. Ihm liegt nichts an Kontinuität mit der katholischen Tradition, die das Augsburger Bekenntnis beansprucht.  Die Universalität des Glaubens, nach der freilich auch die reformierte Gesinnung strebt, liegt in der Zukunft. „Sie ist nicht gegeben, sondern gesucht.“ Gerade die partikulare Bekenntniskirche, die die Wahrheit ihres Bekenntnisses im Anschluß an die Schrift und nicht durch formellen Anschluß an eine Allgemeinkirche oder ein Normaldogma bewähren will, ist Träger der ökumenischen Hoffnung. Der legitime Weg zur Universalität ist die Partikularität Von daher die Katholiken und Lutheraner gleichermaßen verstörende „unübersichtliche Krähwinkelei“ der vielen reformierten Bekenntnisse, die gar nicht den Drang haben, irgendwann einmal in einem allgemeinen Bekenntnis der reformierten Kirche aufzugehen.[13].

Reformiertes Schriftverständnis impliziert Achtsamkeit auf Intertextualität und damit auch auf das formale Moment der Schriftlichkeit des Gotteswortes. An dieser Stelle ergeben sich aufschlußreiche Parallelen zur Dekonstruktion eines Jacques Derrida und anderer postmoderner Philosophen. Ist es Zufall, daß man reformierte Theologen an vorderster Stelle an der „Spurensuche im Grenzland“[14] von Postmoderne und Theologie antrifft?

Die Derridasche Dekonstruktion kehrt die Hierarchie von Sprache und Schrift um: Der schriftliche Text ist nicht das Vehikel, durch das man zum Skopos vordringt und das mit der Erhebung des Skopos seinen Dienst getan hat. Sondern die Schrift, der Buchstabe in seiner Materialität - das erinnert an rabbinische Exegese - behält die unhintergehbare Funktion eines Platzhalters des ganz Anderen. Ins Theologische gewendet: Wir haben den Sinn der Schrift nie in Gestalt eines Materialprinzips wie der Rechtfertigungslehre hinter uns. In seiner Schriftlichkeit ist der Kanon Platzhalter der Freiheit des Wortes gegenüber zugreifender Vernunft, Quelle unabschließbarer Deutungen und stets neuer Rückwendungen zur Sache. „Gerade die Schriftlichkeit des Wortes Gottes sichert ihm seine Freiheit gegenüber der Kirche und verschafft damit auch der Kirche Freiheit sich selbst gegenüber“[15]. Von der Schriftwerdung des Wortes aus führt der reformierte Wiener Theologe Ulrich H. J. Körtner ein Gespräch mit rezeptionsästhetischen Texttheorien der Gegenwart, um aus den Sackgassen der historisch-kritischen Exegese herauszukommen. Diese meint einen Text verstanden zu haben, wenn sie sein Begriffsmaterial historisch abgeleitet hat; sie verwechselt den vermeintlichen Schriftsinn mit der vermeintlich eruierbaren Intention seines historisch-empirischen Autors. In Wirklichkeit gehört der Leser konstitutiv in den Text; er ist es, der den Text im Akt des Lesens neu produziert, freilich so, daß er selbst dabei verwandelt und rekonstruiert wird[16]. Für dieses hermeneutische Geschehen scheint das reformierte Schriftverständnis günstige Bedingungen zu enthalten, da es nicht durch ein Schema wie „Gesetz und Evangelium“ kanalisiert wird.

Weiter >>> (http://www.reformiert-info.de/1696-0-0-3.html)


[1] Das Bekenntnis zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche. Eine Erklärung des Moderamens des Reformierten Bundes, Gütersloh 1982, 6-9.

[2] epd-Dok. 8a/91, 11. Febr. 1991, 23.

[3] Matthias Krieg/Gabrielle Zangger-Derron (Hg.), Die Reformierten. Suchbilder einer Identität, Zürich 2002, 453.

[4] Karl Barth, Die Theologie Calvins (1922). GA II. Akad. Werke, 1993, 113.

[5] Ebd. 114.

[6] Ebd. 105f. 109; ders., Die Theologie der refomierten Bekenntnisschriften (1923), GA II. Akad. Werke, 1998, 325f.

[7] Die Hochschätzung des Gesetzes läßt sich nicht zuletzt daraus erklären, daß ein Großteil der führenden Theologen im frühen Calvinismus ursprünglich von der Jurisprudenz herkam und Juristen für die Ausbreitung des Calvinismus eine zentrale Rolle gespielt haben (Christoph Strohm, Art. Calvinismus, in: Evangelisches Soziallexikon. Neuausgabe, Stuttgart 2001, 231-238).

[8] Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Stellungnahme zur GE, 20. Jan. 1998, in: epd-Dok. 7/98, 9. Febr. 1998, 25. - Bei einer Konsultation amerikanischer Ökumeniker zur GER bekundete die reformierte Seite (Alan D. Falconer) geringeres Interesse an einer Fortführung der Debatte. Für die vom christlichen Humanismus herkommenden reformierten Gründergestalten stehe nicht die Frage nach dem gnädigen Gott (Römerbrief) sondern nach dem Reden Gottes überhaupt (Hebr. 1) im Zentrum. Reformierte favorisierten das Faith-and-Order-Projekt „Confessing the One Faith“, das die Kirchen fragt, wie weit das Nizäno-Konstantinopolitanum von 381 den Glauben der Kirche ausdrückt (‘The Joint Declaration on the Doctrine of Justification’: Soteriological and Ecclesiological Implications, in: Journal of Ecumenical Studies, 38, 2002 [1-93] 9. 16.

[9] Dietrich Ritschl, Zur Logik der Theologie, München 1984, 301.

[10] Heinz Rüegger, Ökumene angesichts zunehmender innerkirchlicher Pluralisierung, US 49, 1994, 327-332.

[11] Heinz Rüegger, Ökumenische Erwägungen im Zusammenhang mit der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“, US 53, 1998 (57-72) 70.

[12] Erklärung des Reformierten Weltbundes von 1954, bei Karl Halaski (Hg.), Die reformierten Kirchen (Die Kirchen in der Welt 17), Stuttgart 1977, 27f.

[13] Barth, aaO. 19f.

[14] Hans-Jürgen Luibl (Hg.), Spurensuche im Grenzland. Postmoderne Theorien und protestantische Theologie, Wien 1996.

[15] K. Barth, KD I 2, 1935, 648.

[16] Ulrich H. J. Körtner, Theologie des Wortes Gottes, Göttingen 2001, 326. 344f.


© Walter Schöpsdau